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Das Militär Montralurs
- Mon`Tra`Ar (vom Gott Bradar begünstigter und von den Mitgliedern des Rates der freien Völker gewählter Führer des freien Montralurs und damit gleichzeitig oberster Heerführer)
- Feldmarschall (der Hohe Richter kann im Falle der Notwendigkeit die Befehlsgewalt eines Feldmarschalls annehmen, des weiteren jede Person, die durch den Mon`Tra`Ar zum Beispiel zu einem kommandierenden Feldmarschall ernannt wurde)
- Obrist (Reichshüter bekleiden den Rang eines Obristen)
- Hauptmann (die Hüter Montralurs sind automatisch Hauptleute der Armee, die montralurischen Adeligen sind automatisch ebenfalls Hauptleute, Richter können im Falle der Notwendigkeit die Befehlsgewalt eines Hauptmannes annehmen)
- Feldwebel: Führen die Kompanien in die Schlacht und kümmern sich um das Alltagsgeschäft und die Bedürfnisse der Meute unter ihrem Kommando
- Rottmeister: Führt in der Regel eine kleine Einheit von Soldaten und führt die Anweisungen des Feldwebels aus. In Formationen sind es die Rottmeister, die die Einheiten zusammen halten
- Soldat: Das letztendlich ausführende Organ
Aufbau der Armee
Rotte: 40 Soldaten (Rottmeister)
Kompanie: 120 Soldaten (3 Rotten. (Feldwebel)
Bataillon: 720 Soldaten (6 Kompanien, Hauptmann )
Regiment: 2200 Soldaten (3 Bataillone plus Stab und Versorgung, Obrist)
Korps: 6500 Soldaten (3 Regimenter plus Stab und Versorgung, Feldmarschall)
Armee: 27000 Soldaten (4 Korps plus Stab und Versorgung, kommandierender Feldmarschall)
„Das freie Heer“: Gesamtheit der Armee Montralurs unter dem Kommando des Mon`Tra`Ar
Die einzelnen Grundbesitzer unterhalten eigenständige Kontingente, die dem Heer Montralurs auf Anweisung des Mon`Tra`Ar oder auf freiwilliger Basis zur Verfügung stehen. Alle Kontingente sind in diesem Falle mindestens durch Wimpel der Farben Montralurs sichtbar zu machen. Die Truppen Montralurs sichern das Land gegen äußere und innere Feinde. Ihre Aufgabe ist die Sicherheit des freien Montralurs. Werden sie in Rechtsdingen eingesetzt, so unterstehen sie für diesen Zeitraum den Richtern des Landes.
Das Rechtssystem Montralurs
Die allgemeine Ordnung wird von den jeweiligen Grundbesitzern aufrecht erhalten. Kein Grundbesitzer hat allerdings die Genehmigung Recht zu sprechen, welches über seinen eigenen Hof hinaus geht. Montralur ist deshalb in „Rechtsbezirke“ aufgeteilt.
Jedem Rechtsbezirks steht der Bezirksrichter vor, der mit weiteren Richtern das Recht im Lande überwacht. Die Bezirksrichter urteilen in allen Fällen bis hin zum schweren Verbrechen.
Für vorgenannte Fälle im Rechtsbezirk Gerund / Merndil ist allerdings der Hohe Richter (mit Namen Karzanel) Montralurs zuständig. Gleichzeitig urteilt der Hohe Richter in allen Fällen des Hochverrates.
Begnadigungen erfolgen in Fällen von Urteilen der Bezirksrichter durch den Hohen Richter. Verurteilte wegen Hochverrates kann nur der Mon`Tra`Ar aussprechen. Dies ist jedoch höchst selten, da der Landesführer sich auf das Urteil des absolut loyalen Hohen Richters verlässt.
Allen Richtern stehen Büttel als Kräfte zur Seite, die meist mit Knüppeln bewaffnet.
Aufbau der Justiz
- Bezirksgericht: Jeder Landstrich verfügt über ein eigens Gericht, das Land ist dadurch in so genannte Rechtsbezirke eingeteilt. Die dort tätigen Richter werden Bezirksrichter genannt
- Hohes Gericht: Zusätzlich gibt es noch das Hohe Gericht des Landes. Hier werden die schlimmsten Verbrechen gegen das Land verhandelt. Der Bezirksrichter des Rechtsbezirkes Gerund/Merndil ist gleichzeitig der Hohe Richter von Montralur