Hausordnung der Akademie

  • Hausordnung der Akademie zu Amonlonde


    1. Die Räumlichkeiten der Akademie zu Amonlonde stehen allen Bürgerinnen und Bürgern sowie Gästen des Landes zur Verfügung.


    2. Die Nutzung der Akademie ist für amonlondische Bürgerinnen und Bürger unendgeldlich. Gäste hingegen werden angehalten einen Obolus von 2 Kupfern pro Tag zu entrichten, sofern sie das Angebot der Akademie und deren Veranstaltungen nutzen. Dies gilt nicht für die Tage des Lernens. Spenden werden aber immer gerne entgegengenommen.


    3. Sinn und Zweck der Akademie ist es Wissen in allen Bereichen (Magie, Kunst, Handwerk, Natur etc.) zu verbreiten, niemand darf daher minder behandelt werden, weil er über ein anderes Wissensgebiet verfügt.


    4. Der Akademiebetrieb darf nicht gestört oder unterbrochen werden. Störenfriede werden mit einem Strafgeld belegt oder der Akademie verwiesen. Die Entscheidung obliegt der Akademieleitung.


    5. Waffen sind bei Betreten der Akademieräumlichkeiten abzulegen und haben auf den Zimmern zu verbleiben. Die Akademieleitung entscheidet im Zweifelsfall ob ein Gegenstand eine Waffe ist.
    5.1 Personen, welche einen Zauberstab tragen wollen, können im Sekretariat einen Dispens für drei Silberstücke pro Tag erwerben. Abgestellte Zauberstäbe dürfen niemanden behindern oder gefährden.
    5.2 Personen, welche eine Einhandwaffe als Professionswaffe (z. B. geweihte Waffen für Priester) tragen wollen, können im Sekretariat einen Dispens für drei Silberstücke pro Tag erwerben. Solche Waffen sind in einer Scheide/Halterung am Gürtel zu führen und mit dem im Sekretariat erhältlichen Traviens- oder Friedensband zu sichern. Klingenwaffen sind in einer Scheide zu führen.
    5.3 Personen, welche eine Einhandwaffe tragen wollen, welche keine Professionswaffe ist, können im Sekretariat einen Dispens für zehn Silberstücken pro Tag erwerben. Solche Waffen sind in einer Scheide/Halterung am Gürtel zu führen und mit dem im Sekretariat erhältlichen Traviens- oder Friedensband zu sichern. Klingenwaffen sind in einer Scheide zu führen.
    5.4 Der Transport von Waffen zu Vorlesungen, wo diese zwingend notwendig sind, ist erlaubt. Dabei müssen die Waffen der vollen Länge nach in ein Tuch eingeschlagen sein. Es ist der kürzest mögliche Weg ohne Aufenthalte vom Zimmer zum Vorlesungsort und zurück zu wählen.
    5.5 Die Akademieleitung, die Dozenten und die Angestellten der amonlondischen Akademie, die amonlondische Garde sowie die Mitglieder des amonlondischen Rates sind vom Waffenverbot ausgenommen.


    6. Das Wirken von Zaubern jeglicher Art, welche stärker sind als ein Thaum, ist in der Akademie nur im Beisein der Akademieleitung oder eines von der Akademieleitung gestellten Vertreters und nach deren Genehmigung erlaubt.


    7. Tiere sind nach Absprache mit der Akademieleitung auf dem Gelände der Akademie erlaubt, sofern sie nicht gefährlich sind oder zu viel Platz wegnehmen. Der Besitzer haftet für das Tier.


    8. Veranstaltungen werden mit der Akademieleitung abgesprochen und von dieser genehmigt. Findet ein Kurs statt, so wird dieser am Brett neben dem Eingang ausgehangen.


    9. Jeder Verantwortliche für eine Vorlesung/Übung/Praktikum hat dafür Sorge zu tragen, dass nach seiner Veranstaltung der Raum/Ort in einem ordentlichen und sauberen Zustand hinterlassen wird. Es ist eine Selbstverständlichkeit, dass alle Gegenstände, die Eigentum der Akademie sind, pfleglich behandelt werden.


    10. Die Akademieleitung bittet darum die Sanduhren in den Vorlesungsräumen zwecks Zeitmessung zu benutzen, damit der Akademiebetrieb in geplanter Zeit durchgeführt werden kann.


    11. Das Entfernen von Akademieeigentum aus deren Räumlichkeiten ist nur nach strikter Absprache mit der Akademieleitung möglich.


    12. Akademieeigentum, welches beschädigt oder zerstört wurde ist umgehend durch gleichwertige Gegenstände vom Verursacher des Schadens zu ersetzen.


    13. Im Notfall (z. B. Angriff auf die Akademie), welcher von der Akademieleitung festgestellt wird, treten die Punkte 4, 5, und 6 außer Kraft. Alle Studiosi, Dozenten, Gäste und sonstige Personen, welche sich auf dem Akademiegelände aufhalten, sind verpflichtet nach besten Fähigkeiten die Akademieleitung bei der Herstellung von Sicherheit und Ordnung zu unterstützen und unterstehen bis zum Ende des Notfalls der Befehlsgewalt der Akademieleitung.
    14. Zuwiderhandlungen gegen die Hausordnung können von der Akademieleitung mit einem Strafgeld geahndet werden.


    Im Namen der Akademie zu Amonlonde
    Magnifizenz
    Zylo Leonsbane zu Rashdul
    Akademieleitung

    Leb wohl - alter Mann. Wir hatten es nicht immer einfach, aber ich vermisse dich furchtbar.