Fantasy Con in Bayern für 14 Jährige?

  • Hi @ all,


    ich bin an LARP interessiert,jedoch habe ich noch keine Charakter oder Ausrüstung,da ich in meiner Nähe (Bayern) noch keine Fantasy o. Anfänger Con für mein Alter gefunden habe(bin 14,die waren alle ab 16 oder 18).


    Könnt ihr mir helfen?



    Mit freundlichen Grüßen,
    Huckel

  • Hi,


    habe dich mal in die Anfänger-Sektion geschoben.


    Larp für 14jährige ist ein rechtlich schwieriges Problem. Die meisten Larp-Orgas vermeiden dies, indem sie Cons ab 16 Jahre anbieten.


    Es gibt jedoch die Möglichkeit mit dem Einverständnis des Veranstalters, deiner Eltern und einer Aufsichtsperson ein Larp auch für über 16 Jahre zu besuchen.


    Hängt aber von Goodwill der Orga ab.


    Am einfachstens suchst du dir ältere Larper in deiner Nähe, die bereits öfters auf Con waren, oder schreibst Larpveranstalter an, ob sie es dir ermöglichen können, mit deinen 14 Jahren ihr Con zu besuchen.

  • Danke für die Antwort ;-)


    Ich denke, wenn es für mich "ernst" wird,spich mit Eltern abgeklärt und Ausrüstung besorgt ist, dann sprech ich den Veranstallter an.Ich habe nämlich keine Bekannten,die LARP ausüben.


    :beer: wäre für mich auf nem Con so wie so tabu...


    Wenn man besoffen in der Ecke hängt und nen Orkangriff kommt hat man ein Problem...
    Abgesehen davon dass man im geistig eingeschrenkten Zustand einen Streit entfachen könnte den man garnicht will.


    Mich wundert es zwar dass es so gut wie keine Orgs gibt die 14-Jährige zulassen,aber mein Gott...


    Ich freu mich trotzdem über die Antwort :)

  • Das die Veranstalter keine 14-jährigen zulassen hat was mit der "Aufsichtspflicht"und dem rechtlichen Kram zutun. Wenn Unfälle passieren oder ähnliches.


    Wenn allerdingsd ein Elternteil mitkommt ist das etwas anderes,oder es halt mit dem Veranstalter abgesprochen ist und derjenige so die Sicherheit hat ,falls etwas passiert(sei es das der 14 jährige alkohol trinkt,verletzt wird oder ähnliches) er(der Veranstalter)nicht dafür haftet sondern der 14 jährige bzw. seine Eltern.


    (wenn daran jetzt etwas falsch sein sollte bitte ich das die "erfahrenen"zu korrigieren ;-) )

  • Gut.
    Danke für die Antworten!


    Ich will nicht gleich nen neuen Thread erstellen,deshalb frag ich als newbie mal hier:


    Als Charakter will ich einen nicht magischen Heiler/Trankbrauer spielen(Nichtmagisch weil ich trotzdem im Nahkampf z.B. mit nem Streitkolben kämpfen will und ich es mir besser gefällt als dass magische).


    Wenn ich einen Heiltrank brauen will,muss ich dann einfach zur Spielleitung gehen,sagen ich mache eine IT Brauung(Rote Lebensmittelfarbe in Wsser auflösen,dann kochen usw) und kann dann entsprechend der Brauzeit entsprechend starke/mehrere Trankbescheinigungen anfordern?
    Und wie unterscheiden sich Heiltränke in der Wirkung?


    EDIT:
    Achja,ich mein das Dragonsys

  • Das schwierige an DragonSys und Tränke brauen ist, dass es eigentlich keine festen Alchemieregeln/Tränkeregeln für das DS gibt. Ausführlich behandelt ist das in der DNZ-Regelergänzung Poison et Beverage (s. z.B. hier). Das Problem bei DNZ (DragonSys-Neues Zeitalter) ist, dass es sich bisher noch nicht durchgesetzt hat. Viele stören sich insbesondere daran, dass man zusätzlich Geld für Regelwerksergänzungen ausgeben muss.


    Wir benutzen Rudegar´s Kreuterbüchlein, was auch eine allgemeine Hilfe ist.


    Generell muss man schauen, was die Orga überhaupt an Regelwerk für Trankkunde verwendet. Da der Alchemist/Trankbrauer aus meiner Sicht eine eher selten Spezies ist, gehe ich mal davon aus, dass es häufig auf Cons gar kein Thema ist.


    Beim Trankbrauen ist es eigentlich so, dass man den Brauvorgang bei der SL anmeldet. Diese entscheidet dann, ob bei dem Brauvorgang eine SL ganz oder teilweise oder gar nicht anwesend sein muss. Nach dem Brauvorgang werden die Tränke dann bestätigt. Dafür gibt es dann üblicherweise eine Bestätigung der Wirkung und der Haltbarkeit. Ich habe es schon oft erlebt, dass die Bestätigung versiegelt an der Flasche angebracht wurde, so dass man etwaige Nebenwirkungen des Tranks erst nach dessen Einnehmen wusste.


    Es gibt übrigens auch Orgas die gerne sehen, wenn man den Trak mit echten Zutaten braut. Lediglich der Inhalt der Flasche ist dann gefärbtes Wasser. Die Brauzutaten wandern nach dem Brauvorgang in den Müll.


    Auf jeden Fall würde ich es gerne sehen, wenn der Brauvorgang real durchgezogen wird, sprich mit Kessel, anderen Gerätschaften sowie echten Brauzutaten. Ist aber - wie gesagt - immer eine Frage der jeweiligen SL.


    Wo ich gerade lese Bayern. Laut der Con-Statistik-2005 von Jörg Bolle wird in Bayern das Regelwerk That´s Live noch häufiger genutzt als DS. Vielleicht schaust Du mal in dieses Regelwerk. Du findest es z.B. hier. Darin wird auch das Tränkebrauen geregelt.

  • also ich war bisher in bayern auf drei Cons, alle von der Delos Orga und die waren sehr gut.


    Als 14 Jähriger auf Con ist immer das Problem der Aufsichtsperson. Diese übernimmt für dich im rechtlichen Sinne die Verantwortung und ist auch für dich und dein Verhalten haftbar, sofern sie diesen Pflichten nicht nachkommt. Ist dann halt ne MEnge Verantwu auf die oder denjenigen hören mußt, wie auf deine Eltern.


    Nach dem JÖSchG darfst du mit 14 sowie noch keinen Alkohol konsumieren, aber das ist ja Sache von dir und deinen Eltern.


    Was den nichtmagischen Heiler angeht, ich spuiele einen klerikalen Heiler, der sowahl Heiler, Feldscher als auch Kleriker ist und ich habe unter anderem auch einen Streitkolben als Bewaffnung. Einen Kleriker darzustellen ist natürlich fordernder als einen nicht begabten Char, macht aber, wenn man mal seine Scheu überwudnen hat, sehr viel Spaß


    Ich bin am Wochenende öfters mal in Nürnberg, wenn du in der Nähe wohnst, können wir uns gerne mal Samstags Abends im Chummer in Nürnberg treffen, wenn du magst udn Fragen zu und rund um Larp hast. Oder schick mir einfach ne PN.


    Herzlich Willkommen im LArp-Ahr.



    Dave


    die "Gebetsmühle"


    wer die Weisheit mit Löffeln gefressen hat, kann auch klug scheissen


    Amerika - der Weg von der Barberei zur Dekadenz ohne den Umweg über die Kultur


    Immer wieder lesenswert: Artikel 231 des VV von `19

  • Hallo,


    habe gerade mal ein bißchen gestöbert und bin dann hier gelandet :)


    Ich weiß von der Möglichkeit als Spieler unter 18 Jahren mit einer "Aufsichtsperson" zusammen auf Cons zu gehen...
    Sprich du und jemand der über 18 ist meldet euch zusammen an und dein Begleiter übernimmt quasi für die Zeit auf dem Con die Aufsichtspflicht deiner Eltern, wozu diese natürlich zustimmen müssen. Damit ist die "Aufsichtsperson" also dein "Kindermädchen" für den Con und verantwortlich für das was du machst.


    Allerdings weiß ich nicht ob es ein derartiges Prinzip auch im Bereich der Dragonsys-Cons gibt...


    Liebe Grüße,
    Dunja

  • Kleiner Hinweis von einer Orgaseite:


    Das Problem ist, dass die Orga die Jugendschutzbestimmungen auf einer Con mit Minderjährigen einhalten muss. Also kein Ausschank von Alkohol und auch Einhaltung der Ruhezeiten (U16 ab 22.00 Uhr im Bett). Interessanterweise ist es sogar so, dass die Orga überwachen muss, ob Eltern, die sich mit ihren Kindern auf einer Con aufhalten, auch für ihre Kinder die Aufsichtspflicht einhalten (so ein Vortrag eines Juristen auf dem MittelPunkt 2006).


    Zum Thema Minderjährige auf Cons kann ich diesen Beitrag wärmstens empfehlen. Leider muss ich sagen, dass man nach diesen Ausführungen als Orga am besten nur noch Cons ab 18 veranstaltet ;(

  • Nach all den Äußerungen (ja, der Link läd wirklich nicht dazu ein Cons mit Leuten unter 18 zu veranstalten), die grundsätzlich korrekt sind, möchte ich trotzdem anmerken, daß es tatsächlich auch Jugendliche geben soll, die "brav" sind :D


    Ich habe selber schon ein, zwei Mal "Kindermädchen" gespielt & hatte solche Fälle auch als Orga auf Cons und bis dato hat es gut geklappt.
    Natürlich könnte man jetzt Glück gehabt sagen, aber ich glaube es gilt wie bei allem, es gibt solche & solche.


    Daher finde ich ein allgemeines Abraten / Ablehnen nicht so gut, stimme allerdings überein mit der Tatsache, daß die Erlaubnis der Teilnahme von Spielern unter 18 immer ein wohlüberlegter Schritt für Orga und Verein sein muß.


    Gruss,
    Dunja

  • Wir haben das Thema bisher auch nicht so ernst genommen und über Jahre Minderjährigen den Zugang zu unseren Veranstaltungen nicht verwehrt, weil da auch aus unserer Sicht gar kein Handlungsbedarf bestand. Nachdem aber dann letztes Jahr ein schwerer Unfall eines Minderjährigen auf einer unserer Veranstaltungen passiert ist, waren wir - nachdem wir uns eingehend mit dem Thema beschäftigt hatten - froh, dass alles glimpflich für uns und natürlich auch für den Verletzten abgelaufen ist. Aber wie sich aus Erfahrungen anderer Orgas zeigt, ist dies nicht immer der Fall. Da geht es dann im Falle des Falles darum, wo sich der Geschädigte am besten den ihm entstandenen Schaden wieder gutmachen lassen kann. Und das ist dann da, wo Geld zu holen ist - zuguterletzt der Veranstalter (oder dessen Versicherung, wenn sie greift).


    Ich habe mich da übrigens letztens noch belehren lassen müssen. Eltern können die Aufsichtspflicht nicht wirksam auf andere übertragen. Auf Cons haftet dann - egal wer die Aufsichtspflicht übernimmt - immer der Veranstalter. Ich liebe unser Rechtssystem. Egal was passiert, den Veranstalter kann man immer am Allerwertesten packen.