Ohnmacht nach DS2

  • Nachdem die Torsotreffer direkt = Ohnmacht Regel aus dem DS1 nicht mehr im DS2 steht, würde mich interessieren, wann ein DS2 Charakter zwingend in Ohnmacht fällt. Im Regelbuch hab ich nur gefunden "Ohnmacht bei 0 LP". Auch die Regelung das eine Extremität nach 2 Treffern unbrauchbar ist, gilt nicht für den Torso (den erstens ist der Torso keine Extremität, und 2.tens sind bei der Regel nur Arme und Bein erwähnt...)


    Also ist meine Frage: Braucht man nach DS2 mindesten 3 Treffer, bis ein Charakter öhnmachtig ist, oder wird das anders gespielt...


    Ersteres würde nähmlich bedeuten, das die Waffen (Schreckenswaffe, Mentaler Dolch), die eine SC auf einen Schlag umhauen konnten, nun nicht mehr Funktionieren (also muss ich 3 Mentale Dolche Ansagen, wenn ich sicher sein will, das der Spieler nicht mehr steht???)

  • Als DSc Spieler muß ich sagen, dass du damit Recht hast.


    DS2 hat die Lebenspunkte auf 3 hochgesetzt und zusätzlich die möglichen Rüstungsschutzpunkte mehr als verdoppelt.


    Wenn du dich an beide Regelwerke, DS2 und LM hälst, dann passt die Macht der Zauberwirkenden nicht ganz zum DS2.


    Und dann bracuht man auch drei "Mentale Dolche" um den Gegner umzuhauen.


    Außerdem wäre es unlogisch, wenn ich drei Lebenspunkte habe, aber schon nach zwei Torsowunden zu Boden gehe. Wofür dann der Dritte?


    Was passiert eigentlich wenn die dritte Armwunde klafft?
    Bin gerade zu faul das DS2 zu holen. (Wäre ja nicht so, als hätte ich nur DSc) Ist der Arm dann ab?


    Bei DSc war der Arm nach dem ersten Treffer unbrauchbar und nach dem zweiten sind die Schmerzen so vgroß, dass man ohnmächtig wird.

  • Ohnmacht ist ein heikles Thema.


    1. Fallen in der Realität ein Großteil aller fatal verwundeten kurzzeitig in eine Schmerzbedingte Ohnmacht und wachen üblicherweise noch vor dem Lebensende wieder auf


    2. Gibt es aber auch fälle in denen der Schmerzreiz nicht ausreichend ausgeprägt oder andauernd ist, um eine Ohnmacht herbeizuführen.


    Der Lustige Cowboy auf Fels Effekt ist ein Beispiel für den 1. Punkt:
    Die schmerzbedingte Erweiterung der Gefäße (Schock) bewirkt eine Aktivität des Parasympathikus, der signalisiert "Oh das Blut is auf einmal da unten, da muss ich auch hin". Üblicherweise fallen die Opfer dabei in Embryonalhaltungsähnliche Zustände, was die Schutzfunktion der Ohnmacht zusätzlich unterstreicht.
    Wenn man allerdings vom Fels fällt, ist die ursprüngliche Wunde meist zweitrangig.


    Fall 2 findet seine häufigste Entsprechung im (bei uns häufigerem da stechen verboten ist) Verletzen des Bauchfells. Üblicherweise reagieren Menschen auf eine Verwundung des Bauchbindegewebes nicht mit einer Ohnmacht, da sie mit ihrer Aktivität (Organe wieder rein stopfen *so eklig es klingt*) die Lebenserhaltung zumindest eventuell sicherstellen könnten.


    Man kann also in passive und aktive Lebenserhaltung unterteilen.
    Bei der Passiven Lebenserhaltung wird vorrübergehend die Körperfunktion derart heruntergedrosselt, das eine Minderung des Lebensbedrohlichen Zustandes erreicht werden kann, oder eine Selbstanalyse des Körpers möglich wird.


    (Ist wie wenn man alle Sicherungen raushaut und anschließend die Sicherungen einzeln wieder reindrückt, um herauszufinden, wo der Schaden denn nun liegt.)


    Bei der aktiven Lebenserhaltung wird der Körper auf Höchstleistung gefahren, im Versuch, den schädigenden Zustand selbstständig zu bekämpfen.


    (Im Übrigen besonders augesprägt bei Menschen mit einem starken Überlebensinstinkt)


    Natürlich kann man Larp-Verwundungen nur im Heilerspiel derart differenziert darstellen.


    Für DS2 gilt meiner Meinung nach, ebenso wie für DS, das der direkte Treffer auf den Torso den Körper ausknockt.


    Dazu ziehe ich folgende Theorie aus dem DSA zu Rate:
    Sobald ein Körper mehr als die Hälfte seiner Lebenskraft auf einen Ritt verliert, versucht er sich selbst zu schützen.
    (DSA: Wer 50+ Prozent seiner aktuellen LP auf einen Schlag verliert, ist automatisch Kampfunfähig/ohnmächtig)


    Bei drei LP wäre das ein einzelner direkter 2er Treffer, der einen auf die Bretter schickt.
    (was im DSc den Unterschied in der "Härte" der Krieger zu normalen Charakteren ausmachte die wie im unteren Beispiel fielen)


    Bei DSc muss man davon ausgehen, daß die "Extremitäten"-Regelung ebenfalls gilt.
    Nur das man hier bedenken Muss, daß ein zweiter Treffer auf den Torso dessen Unbrauchbarkeit auslösen würde und somit auch ohne "Stoß" logischerweise den Tod.
    Daß das niemand so spielt, ist klar, aber zumindest die Initialwirkung sollte ausgespielt werden, nämlich das Umkippen.


    Ebenso ist das extreme eintreten von Schmerz auch ein sicherer Initiator von Ohnmachten, so daß ich außergewöhnliche Schmerzreize wie Meuchelattacken mit schmalen Klingen, Magische Direktverwundung und Pfeile/Bolzen ebenso als Ohmachtsauslöser werten würde, sofern sie den Torso betreffen.


    Den im Kampfschutztrhead erwähnten "Boromir-Effekt" berücksichtigend


    Dies hätte folgende Effekte:


    1. Krieger bekämen wieder durch den KS die symbolisierte Härte aus dem DSc
    2. Magier behielten die Gefährlichkeit ihrer "Direkt-Zauber"
    3. Bogenschützen hätten wieder vermehrt Chancen überhaupt zu "Punkten" (und gegen KS hilft immernoch die Scharfschützenfähigkeit in ihren verschiedenen Variationen)