Der Schreiber schüttelte den Kopf
"Nein, zum momentanen Zeitpunkt befinden wir uns noch in der Phase des Baugesuches. Die Zwerge, ein Herr Eisenbieger und ein Herr Steinfaust, haben bislang ein formloses Gesuch eingereicht, es geht um eine Siedlungsangelegenheit mit geplanter Geschäftstätigkeit. Weiterhin haben sie sich nach Schürfrechten erkundigt, aber das ist nicht mein Bereich, weswegen ich die Bitte nach Informationen abschlägig beurteilen musste. Was ich ihnen gesagt habe? Also...vorstellig wurde hier Herr Eisenbieger. Nun..."
Er schaute in seine Unterlagen
"Wie üblich habe ich ihn darüber informiert, unter welchen Bedingungen die vorzugsberechtigte Überlassung eines Grundstückes sowie die vorzugsberechtigte Beschaffung von zum Bau nötigen Rohstoffen im Bereich der Holz- und Steingewinnung erfolgen kann und in welcher Weise das formlose Baugesuch in die verwaltungsgängige Form zu überführen ist. Schließlich habe ich ihn informiert, in welcher Weise die Akquise von nichtvorzugsberechtigte Arbeitskräfte für ein vorzugsberechtigtes Bauvorhaben bewerkstelligt werden kann. Bei der Erhebung der notwendigen Daten des Bauvorhabens allerdings..."
wieder warf er einen prüfenden Blick in seine Schriften
"...gab es das Problem, dass sowohl die Grundfläche des angestrebten Baus wie auch dessen Nutzung keinesfalls in meinen Kompetenzbereich fällt. Anders formuliert: Das angestrebte Gebäude weist eine erhebliche Größe auf, zudem ist die Nutzung...naja...sie...wie soll ich sagen...die zu produzierenden Güter stammen aus einem...Bereich..., der meiner Entscheidungsbefugnis qua geltender Richtlinien entzogen ist und der mindestens eine Beurteilung der hochehrenwerten Exzellenzen bedarf."
Er hüstelte
"Nun, und dann habe ich dem Herren Zwerg mitgeteilt, dass mir bis zu dieser Beurteilung durch die hochehrenwerten Exzellenzen die Hände gebunden sind. Der Herr muss bei einem der hochehrenwerten Exzellenzen vorstellig werden um sein Bauvorhaben zu erläutern, und nach meinen Unterlagen...ist das noch nicht erfolgt. Aus welchen Gründen, das kann ich nicht sagen, dafür ist das Empfangsskriptorium zuständig. Daher befinden wir uns noch in der Phase des formlosen Baugesuches. Die vorzugsberechtigte Gewinnung von Rohstoffen kann erst erfolgen, wenn eine Genehmigung für das Bauvorhaben erteilt ist, für welches die Rohstoffe vorgesehen sind. Ihr versteht? Wie soll ich sagen...man kann kein Brot backen, wenn das Korn noch nicht einmal gemahlen ist. Und bei derzeitigem Stand...äh...ist das Getreide noch nicht einmal gemäht."