Seelenschutz und die Magie

  • Seelenschutz ist entweder eine zu erlernende Fähigkeit eines spezialisierten Kriegers oder Unicharakters auf mentaler Ebene oder ein temporär auf einen Magier gesprochener Zauber, der den gleichen Effekt hat... nicht wahr?


    Er schützt vor geistesbeeinflussenden Zauber, Visionen und anderem fiesem Zeug... das von Außen das Innere erreichen will.


    Wieso kann ein Magier noch mal gleich keinen Seelenschutz haben, mal abgesehen davon das dies im Regelwerk steht? Die Fähigkeit kann nur ein Krieger haben und der Uni-Char aber nicht der Magier oder hab ich den nur Abschnitt überlesen?


    Wer mir ne defintive Antwort geben kann, dem wäre ich sehr dankbar, weil ich dann möglicherweise direkt noch eine noch fieseligere Frage habe.

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  • 1. Frage ... von welchen Regelwerk gehts du aus .. ?


    2. Frage ... es gibt auch Magier die uni sind und nich spezialisiert ... daher finde ich den Begriff Magier hier etwas fehl sondern müßte , sofern du DrgSys meinst "spezialiserter ... " ... und denen steht es halt nicht zur Vefügung nach reiner Regellage ..
    hinsichtlichd er Edition müßte ich mal schauen , was in der 3.Edition vom DrgSys drinsteht , da die auch die Imunitäten gegen Magie neu überarbeitet haben, so dass man grob gesagt sich nur noch gegen Sprüche immuniseren kann die direkt auf einen wirken, aber nicht gegen die die indirekt wirken wie zB. Schreckenwaffe oder so , da hier das Ziel des Zaubers die Waffe ist und nicht die Person gegen die die Waffe ein gesetzt wird ... müßte ich aber noch mal genauer nach schauen


    3. Frage .. was ist Seelenschutz ..?
    Ich interpretiere es etwas anders ... Seelenschutz ist nicht die Imunität gegen jegelichen Beeinflussungszauber , sondern stellt meines erachtens nur eine gewisse Widerstandfähigkeit gegen gewisse Effekte dar, die unter größerem Aufwand auch gebrochen werden kann. In diesem Zusammenhang hab ich auch schon Regelmodifikationen hinsichtlich einer Abstufungen von Seelenschutz in unterschiedliche Lvl mitbekommen und auch das freiwillige zulassen von Beeinflussungen trotz Seelenschutz.
    Visionen würde ich hier mal ganz außen vor lassen.
    Daher würde ich auch einem Magier wohl die Möglichkeit zusprechen seinen Geist zu stärken/trainieren um nicht gleich auf jede kleine Beeinflussung hereinzufallen...

    Jean - Michel de Sarday
    Chevalier d´Arisent
    Magistrat des Hofes von Tir Thalessay


    Wir sind Schatten , Schemen der Nacht
    Wir sind Geister , die unerkannte Macht

  • zu 1)
    ja ich gehe mal von DragonSys aus, weil das das Regelsystem ist nach dem ich spiele.


    zu 2)
    ich wußte tatsächlich nicht, dass diese Regelung des NICHT-Habens eines Seelenschutz jede Spezialisierung trifft. Sollte das so sein und ist man ein richtiger Regelfurzer, dann stellt sich das für mich erstmal so da, dass sich ausschließlich Uni-Charaktere auf ihrem Charakterbogen ein durch im IT-Spiel erwobenen Seelenschutz mit den entsprechenden Punkten auf ihrem Charakterbogen als Fähigkeit aufschreiben können? Wenn das defintiv mit einem Ja beantwortet werden kann... und Regelmodifikationen nach dem Motto "unter den Umständen aber schon" außen vor gelassen, dann würde das bedeuten, dass sich ne Menge Leute sowas eigentlich nicht aufschreiben dürften, oder?


    Bzw. sich ein spezialisierter Magier, dass nur als Zauber in sein Reportaire aufnehmen kann?

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  • Zu dem ersten kleinen Missverständniss :D
    Mit "spezialisiert ..." meinte ich den "pezialiserten Magier" ... und nicht wie du so recht allgemein formuliert hast den Magier ... den ein Magier - Charakter der sich als "universal" aufbaut hat , wie auch der "spezialisierte Kämpfer", zugriff auf die Fertigkeit Seelenschutz.


    Also trifft die Regellung des NICHT-habens, wie du formuliert hast, nur den "spezialisierten Magier" bzw. je nach Edition noch den "spezialisierten Abenteurer".


    Zum Seelneschutz selbst ...
    Über die verschiedenen Edition definiert sich der Seelenschutz in unterschiedliche Möglichkeiten ... es wird da von "Standfestigkeit" , "Immunität" aber auch "zu beschränkt um von Beeinflussungen erfasst zu werden" geredet.
    In einer Editionen wird neben dem dann auch von einem Schutz gegen "durch fremde mächte bessen werden" gesprochen ... in einer anderen Edition, wird davon überhaupt nicht mehr gesprochen und nun versagt der Seelenschutz gegen Dämonen und Götter wirkt dafür gegen jede From des magischen Wahrheitszaubers , Gedankenlesens , Auraspürens und anderen Beeinflussungzaubern ... und in der letzten Edition wirkt der Seelschutz nur noch gegegen ganz bestimmte Zauber , schützt damit aber nicht gegen höhere Beeinflussungszauber (Fluch 2 und Auftrag) ...


    wie oben schon geschrieben sehe ich selbst den Seelenschutz als eine gewisse Widerstadsfähigkeit und nicht als absolute Imunität , die auch mit mehr Aufwand gebrochen werden kann und dessen Schutz ich aber auch aussschalten kann wenn ich bewußt eine Beeinflussung zulassen will ...


    Hat man sich es auf dem Con erspielt , auch wenn es einem regeltechnisch nicht zu steht, da man normalerweise auf diese Fertigkeit nicht zugreifen kann , hebelt meines erachtens die Entscheidung des SL diese Beschränkung aus ....

    Jean - Michel de Sarday
    Chevalier d´Arisent
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  • Und spezialisierte Akademiemagier, die in alle Zauber einer bestimmten Sorte (wars Beeinflussung?) zusammen haben kriegen den Seelenschutz sogar geschenkt, wenn ich mich recht entsinne. Andersweitig ist er für spez.-Magier afaik nicht erreichbar - zumindest regeltechnisch.

  • Huch... ist das so?
    Ich dachte immer Seelenschutz und zweites Gesicht schließen sich gegenseitig aus. Was ja auch kluch tut, entweder ist die Tür offen oder sie ist zu.
    Wo steht das mit der spez Magier Geschichte?
    *geht im Regelfur... buch suchen*

  • Ich sehe Seelenschutz eh nur als Komponente des mentalen Perimeters, der den Geist gegen Beeinflussung schützt. Und den wiederum als Firewall, bei der ich Ports nach belieben auf- und zu machen kann.


    Aber im DSys2 ist das afaik anders und Seelenschutz eine Kämpferfertigkeit. Und eine vollständige, offizielle Liste gegen was die schützt hab ich noch nirgendwo gesehen.

  • Für mich klingt Seelenschutz ODER zweites Gesicht absolut einleuchtend... worauf ich mit den Infos aber zielen wollte ist eine andere Frage, die ich gern regeltechnisch begründet haben möchte, sofern es das überhaupt regelgebunden gibt.


    Ein Charakter mit Seelenschutz ist nicht im Stande Magie zu wirken. Ich habe diesen Spruch in Urzeiten ein paar Mal mitbekommen und würde gerne wissen, wenn er eine Relevanz hat, worin diese begründet ist.


    Eine Meinung darüber habe ich mir natürlich schon gebildet allerdings trifft das nur auf meinen elbischen Charakter zu, bzw. mit der dahinterstehenden Philosophie.


    Die Elben haben sofern sie mit der Magie arbeiten einen in der Seele begründeten Zugang dazu. Ähnlich der intuitiven Anwendung von Magie oder gleich, somit würde ein Seelenschutz, wie ein Mantel, um eben diese gelegt werden und somit verhindern, dass sie mit sog. "offenem Geist" ihrer Profession als Magier nachgehen können.


    So jedenfalsl habe ich mir das immer erklärt, um eine gewisse Balance von Kräften zu wahren. Wie seht ihr das?

  • Ohne zu sehr in Metaphysik abzudriften:


    Zitat

    Original von Tear
    Ein Charakter mit Seelenschutz ist nicht im Stande Magie zu wirken. Ich habe diesen Spruch in Urzeiten ein paar Mal mitbekommen und würde gerne wissen, wenn er eine Relevanz hat, worin diese begründet ist.


    Die Aussage ist in keinem mir bekannten Regelwerk (insbesondere DSys2) gültig.

  • Den Spruch ... ein Charakter der Seelenschutz hat kann keine Magie wirken ... hab ich in meinen xx Jahren noch nie gehört ... !!! ... und meine magiebegabten Charaktere haben Seelenschutz und es wurde nie beanstandet ...


    würde ja auch gegen die Regeln sprechen, da ja ein "universal" - Charakter auf alles zugreifen kann somit auch auf die magischen Fertigkeiten ...


    Die einzige Argumentation, den Regeln nach,die ich nachvollziehen könnte wäre, wenn man sagen würde, ein Charakter mit Seelenschutz kann keine Beeinflussungmagie wirken, da er dafür nicht offen bzw. empfänglich genug ist, analog zu der Regel, dass man Sprüche gegen die man Imun ist auch nicht wirken kann.


    Demnach könnte ich auch folgen , dass man nur Seelenschutz oder Zweites Gesicht haben kann ...


    Ist aber so nicht in den Regeln formuliert und daher liegt es dann wieder bei der SL/Orga wie sie es auslegt


    Also kann ich dir nur bedingt hilfreich sein ... :D

    Jean - Michel de Sarday
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  • Nach DS schützt Seelenschutz gegen
    - Zauber Wahrheit
    - Zauber Seelenspiegel
    - Nicht-Spruchzauber-Beeinflussung durch höhere Wesen nach Ermessen der SL


    - Seelenschutz und Zweites Gesicht schließen sich aus (Tür ist offen oder zu)
    - Seelenschutz schützt nicht gegen die übrigen Zauber aus dem Bereich Beeinflussung, gegen Zauber aus dem Bereich Kampf wie Schlaf oder Furcht ebenfalls nicht


    Nach DNZ ist mit Seelenschutz auch keine Dimensionsreise oder Teleportation oder ähnliches mehr möglich. Hier kann ich mich aber auch irren.


    Die Fähigkeit gehört in die Schiene der spezialisierten Kämpfer, macht allerdings mMn gerade für Magier echt Sinn.


    Als Magus Anima (Akademieweg, Universal voll, Beeinflussung voll) gibts den Seelenschutz gratis.

  • Zitat

    Original von Jean Alexandre de Bascone



    Die einzige Argumentation, den Regeln nach,die ich nachvollziehen könnte wäre, wenn man sagen würde, ein Charakter mit Seelenschutz kann keine Beeinflussungmagie wirken, da er dafür nicht offen bzw. empfänglich genug ist, analog zu der Regel, dass man Sprüche gegen die man Imun ist auch nicht wirken kann.



    Das war so der Stand im DNZ, mit genau dieser Argumentation.
    In DS3 wird das wohl wieder gestrichen werden.


    Ansonsten finde ich die Kosten für Seelenschutz zu gering und die beschränkung auf die Beeinflussungssprüche etwas willkürlich, das ja Schlaf kein kein Beeiflussungsspruch ist.


    Aber solange man damit verantwortungsvoll umgeht und schön spielt (und nciht auf die Idee kommt mit Seelenschutz einen 100P Auftrag zu verweigern....) ...von mir aus.


    Ich habe Aufwand Betrieben meinen Seelenschutz wieder loszuwerden, welche mir eine SL über ein Artefakt angedreht hatte.


    "Auf den Glauben !
    Auf die Fünfe !
    Auf's Maul!

    Endergebnis der letzten dorlonisch-magonisch-Badaar-klerikalen Trickspruchfinderunde



    denkt dran: wir machen nur ein RollenSPIEL


  • Da ich nicht nach DNZ spiele (ich glaube nicht an das Regelsystem ^^) mhh... und es scheinbar auch keine haltvolle Grundlage für meine Ansicht gibt, das Magier keinen Seelenschutz haben können (JUHU) bin ich jetzt ein wenig beruhigt.


    Dennoch bleibt es... dass ich für einen Seelenschutz weiterhin auf meinem Charakterbogen doppelte Punkte als üblich stehen hab (Spieltechnisch aber auch weil ich Louies Meinung teile), aus auf dem Charbogen bekannten Gründen.



    Danke für eure Ausführungen!!!

  • mal davon ab, dass einer begründeten Meinung in dieser Thematik, ein Regelwerk vorausgeht:



    meine eigentliche Frage hat das DragonSys2 geregelt... das zweite, was die Resistenz angeht... auch, auch wenn hierbei keine regeltechnische Grundlage gegeben ist, werde ich einen Seelenschutz wie eine Resistenz spielen.


    Eine Selbstkontrolle dieser Fähigkeit bleibt jedoch ein schwieriges Thema. Durch viel Macht kann Seelenschutz, gleich wie man sich ihm bedient ausgehebelt werden. Wenn man seinen Seelenschutz aktiv kontrolliert (was ein eigenes heikles Thema ist) sollte für diese Spezialfähigkeit der Fähigkeit mehr Punkte veranschlagt werden, weil das mit den voher genannten Einschränkung wie das fehlen des zweiten Gesichtes etc. dann unter Umständen wieder aufgehoben wäre.

  • Zitat

    Original von Tear
    meine eigentliche Frage hat das DragonSys2 geregelt...


    Das hast du ja schon im ersten Post geschrieben.
    Wie kommst du denn jetzt aber zu dem Schluss, dass Tear regeltechnisch Seelenschutz haben kann? Ich dachte die wär spez. Magier? Wenn sie Unichar ist kann sie natürlich.

  • "regeltechnisch" - hat niemand gesagt. Es gehört nicht hierher deshalb nur kurz formuliert, alles weitere kannst du mich gerne per PM fragen. Auf meinem Charakterbogen steht eine ausführliche Erklärung und es liegt jedes Mal absolut im Ermessen der jeweiligen SL, die meinen Bogen prüft, ob sie diese "Fähigkeit", die keine ist auf ihrem Con zugelassen wird oder nicht :beer:.

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