[Aelm-Forlond] Stadt - Haus des Statthalters 2

  • Hptm Corwin meldet sich zu Wort ..


    "Auch wenn es eigentlich eine interne amonlondische Angelegenheit ist, habe ich mir erlaubt etwas vorzubereiten , wo ich hoffe das ich Ihre Regierungsform und Verwaltungsform richtig berücksichtigt habe ... ansonsten ist es auch nicht mein Speizialgebiet und einen Justiziar habe ich leider nicht in der Truppe "


    antwortet er und gibt dabei ein paar Schriftstücke herum ...

    Jean - Michel de Sarday
    Chevalier d´Arisent
    Magistrat des Hofes von Tir Thalessay


    Wir sind Schatten , Schemen der Nacht
    Wir sind Geister , die unerkannte Macht

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  • "Hm, das es für uns alle ein kleines Novum ist, würde ich sagen, wir sind für Vorschläge dankbar, Hauptmann Corwin."

    Leb wohl - alter Mann. Wir hatten es nicht immer einfach, aber ich vermisse dich furchtbar.

  • "Interessant. Allerdings setzt das Papier auf einem Rat von Forlond auf.


    Der Rat ist aber nicht existent. Es existiert nur der Rat von Amonlonde und der Statthalter des Rates hier in Forlond bzw. der militärischer Arm in Form von Arnulf.


    D.h. der Rat von Amonlonde müsste beschließen, das die Notstandsgesetze hier in Kraft treten.


    Was den Maßnahmenkatalog betrifft, so müssten wir uns darüber unterhalten, was sinnvoll ist."


    Malglin schaut in die Runde.

    Leb wohl - alter Mann. Wir hatten es nicht immer einfach, aber ich vermisse dich furchtbar.

  • Arnulf beginnt zu Zitieren und verändert den Text dabei


    Notstandsgesetz Präambel Die hier festgehaltenen Gesetze , Befugnisse und Maßnahmen sollen die Verwaltung von Forlond in die Lage versetzen mit Ereignissen umgehen zu können und soll auch die notwenige Transparenz und Akzeptanz für die notwendigen Maßnahmen in der Bevölkerung schaffen.
    § 1 Gültigkeitsbereich Die im folgenden Paragraphen formulierten Gesetze , Befugnisse und Maßnahmen gelten in Forlond und allen dazugehörigen Ländereien Desweiteren gelten diese Regelungen für alle Personen , die sich zum Zeitpunkt der Feststellung eines Notstandes in Forlond bzw. den dazugehörigen Ländereien aufhalten, ungeachtet ob sie Bürger Forlonds sind oder nur Reisende. Im weiteren Textverlauf wird zur Verinfachung die Formulierung Bürger verwendet , was die Reisenden oder sonst aufhältigen Personen einschließt.
    § 2 Feststellung des Notstandes Die Feststellung ob ein Ereigniss einen Notstand darstellt obliegt dem Tribun zu Forlond, dem Stadthalter von Aelm Forlond und einem gewählten vertreter der Bürgermillizen. Die Entscheidung bedarf einer 2/3 Mehrheit, der Tribun hat jedoch ein Vetorecht. Der Notstand kann auch präventiv oder als Vorstufe des kriegsrechtes ausgerufen werden , wenn sich ein Ereignis abzeichnet , das dies rechtfertigt.
    § 3 Festlegung der notwendigen Maßnahmen Die Festlegung der Maßnahmen , gemäß § 5 Maßnahmenkatalog , die zur Bewältigung erforderlich und angemessen sind , sowie der Ausgestaltung , erfolgt durch den Stadthalter zu Forlond sowie den Tribun in öffentlicher Sitzung und werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die angeordneten Maßnahmen und ihre Ausgestaltung soll öffentlich ausgehängt werden.


    § 4 Durchsetzung von Maßnahmen gemäß § 5 Neben den ständigen Ordnungs-und Sicherheitskräften können der Stadthalter und der Tribun sich im Falle eines Notstandes der Miliz bedienen, um sich der Einhaltung der Gesetze bzw. Durchsetzung der angeordneten Maßnahmen zu versichern.

  • Malglin hebt die Augenbraue.


    "Der Rat von Amonlonde hat dir die Vollmacht zum Kriegsrecht gegeben, d.h. er würde auch die Notsstandgesetze als gewähltes Verwaltungsgremium in Kraft setzen. Du kannst dich schlecht selber verwalten. Die Kolonie ist nunmal Teil des Landes Amonlonde und damit ist der Rat von Amonlonde dafür zuständig."


    Malglin nickt Arden und Arnulf zu.
    "Ihr, Arnulf, Arden und der noch zu wählende Vertreter der Bürger von Forlond, würdet die eingesetzte Notsstandregierung, die vom Rat von Amonlonde über die Notstandgesetze eingesetzt werden, bilden."

    Leb wohl - alter Mann. Wir hatten es nicht immer einfach, aber ich vermisse dich furchtbar.

  • also,
    Notstandsgesetz Präambel Die hier festgehaltenen Gesetze , Befugnisse und Maßnahmen sollen die Verwaltung von Forlond in die Lage versetzen mit Ereignissen umgehen zu können und soll auch die notwenige Transparenz und Akzeptanz für die notwendigen Maßnahmen in der Bevölkerung schaffen.
    § 1 Gültigkeitsbereich Die im folgenden Paragraphen formulierten Gesetze , Befugnisse und Maßnahmen gelten in Forlond und allen dazugehörigen Ländereien Desweiteren gelten diese Regelungen für alle Personen , die sich zum Zeitpunkt der Feststellung eines Notstandes in Forlond bzw. den dazugehörigen Ländereien aufhalten, ungeachtet ob sie Bürger Forlonds sind oder nur Reisende. Im weiteren Textverlauf wird zur Verinfachung die Formulierung Bürger verwendet , was die Reisenden oder sonst aufhältigen Personen einschließt.
    § 2 Feststellung des Notstandes Die Feststellung ob ein Ereigniss einen Notstand darstellt obliegt dem Rat zu Amonlonde, den Magistrat der Notverwaltun bilden der Tribun zu Forlond, der Stadthalter von Aelm Forlond und einem gewählten Vertreter der Bürgermillizen.
    Dieser Magistrat kann in dringenden Fällen den Notstand auch selbständig ausrufen muß ih aber binnen 10 Tagen durch den Rat bestätigen lassen.


    Der Notstand kann auch präventiv oder als Vorstufe des kriegsrechtes ausgerufen werden , wenn sich ein Ereignis abzeichnet , das dies rechtfertigt.


    § 3 Festlegung der notwendigen Maßnahmen Die Festlegung der Maßnahmen , gemäß § 5 Maßnahmenkatalog , die zur Bewältigung erforderlich und angemessen sind , sowie der Ausgestaltung , erfolgt durch den Magistrat in öffentlicher Sitzung und werden mit einfacher Mehrheit beschlossen. Die angeordneten Maßnahmen und ihre Ausgestaltung soll öffentlich ausgehängt werden.


    § 4 Durchsetzung von Maßnahmen gemäß § 5 Neben den ständigen Ordnungs-und Sicherheitskräften kann der Magistrat sich im Falle eines Notstandes der Miliz bedienen, um sich der Einhaltung der Gesetze bzw. Durchsetzung der angeordneten Maßnahmen zu versichern.

  • Malglin überlegt und setzt dann an.


    2 ist nicht in Ordnung. Du bringst verschiedene Dinge durcheinander.


    § 2 Feststellung des Notstandes
    Die Feststellung ob ein Ereigniss einen Notstand darstellt obliegt dem Rat zu Amonlonde.


    § 3 Notstandregierung
    Den Magistrat der Notverwaltung bilden der Tribun zu Forlond, der Stadthalter von Aelm Forlond und ein gewählten Vertreter der Bürger Forlonds. „


    Malglin führt aus.


    „Also nicht der Bürgermilizen. Bzw. wir sollten darüber reden, ob es drei Bürger Forlonds werden sollen. Ich persönlich halte 2 Zivil- und ein Militärverwalter für ausreichend – zumindest in der jetzigen Situation.“


    § 4 Dauer
    Sobald die Notstandsgesetze in Kraft sind, obliegt es entweder dem Rat von Amonlonde oder dem eingesetzten Magistrat diese zu beenden.


    „Der Magistrat kann nicht den Notstand erklären, da er Teil der Notstandsregierung ist. Er kann maximal entscheiden, den Notstand zu beenden, wenn er der Meinung ist, das dies von Vorteil ist.
    Er kann auch nicht das Kriegsrecht ausrufen.


    Malglin räuspert sich.


    "Das Notstandgesetze eine Vorstufe für Kriegsrecht sind, halte ich für unrelevant in dieser Verordnung."

    Leb wohl - alter Mann. Wir hatten es nicht immer einfach, aber ich vermisse dich furchtbar.

  • Arnulf überlegt kurz


    wenn hier der Baum brennt werden wir also einen Vogel nach Amonlonde schicken der dann nach 3 -7 Tagen die Entscheidung des Rates bringt das wir den Notstand ausrufen dürfen.......
    Finde nur ich das wir da was schnelleres brauchen

  • Malglin muss lachen.


    "Normalerweise kommt nicht von jetzt auf gleich ein Notstand. Das werden die meisten Fälle "erschlagen". D.h. da sind immer ein paar Tage dazwischen. Wenn ich jetzt stellvertretend für den Rat von Amonlonde die Notstandsgesetze verkünde, dann sind diese jetzt gültig."


    Malglin wird ernst.
    "Welcher Fall müsste eintreten, das wir eine Notstandsverordnung von jetzt auf gleich in Kraft setzen müssten?"

    Leb wohl - alter Mann. Wir hatten es nicht immer einfach, aber ich vermisse dich furchtbar.

  • "Nun kommt darauf an was ihr unter Notstand versteht .. ein Sturm , eine Flut oder eine Feuersbrunst sind schon Ereignisse die einen Notstand hervorufen können ... und bei einer Epedemie könnte die Zeit, bis die Antwort aus Amonlonde angekommen ist, dazu reichen , dass es heier keinen mehr gibt , der sie umsetzen könnte." gibt Hptm. Corwin zu bedenken "daher war mit dem "Rat" schon der gewählt Rat hier in Forlond gemeint ... worüber man Reden könnte , dass man bei gewissen Maßnahmen einen Vorbehalt des Rates zu Amonlonde einführen könnte ..."

    Jean - Michel de Sarday
    Chevalier d´Arisent
    Magistrat des Hofes von Tir Thalessay


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  • Hjaldir hört lange zu, dann hebt er seine Hand.


    "Wie wäre es wenn wir den Notstand nicht genau festlegen und die Feststellung ob ein Notstand vorliegt oder nicht in die Hände des Tribunals legen? Wenn wir von vornherein einen Notstand definieren, sehe ich Streitereien kommen über das Ob und Wann....."

  • "Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber wir haben hier bereits doch einen Notfall. d.h. die Notfallverordnung tritt in Kraft und über den Inhalt unterhalten wir uns gerade.


    Wieso müssen wir uns jetzt darüber unterhalten, wer künftig einen Notfall festlegen darf? Sollten wir nicht erstmal über in den Inhalt dieses Notfall einig sein?"

    Leb wohl - alter Mann. Wir hatten es nicht immer einfach, aber ich vermisse dich furchtbar.

  • Malglin schaut in die Runde.
    "Diese Notstandsverordnung soll im Endeffekt das Kriegsrecht ablösen, was aktuell herrscht."

    Leb wohl - alter Mann. Wir hatten es nicht immer einfach, aber ich vermisse dich furchtbar.

  • "Das ist ein anderer Ansatz ... ich ging davon aus , dass man gleich eine Grundlage für zukünftige Ereignisse schaffen wolle und nicht nur das Kriegsrecht in Notstandsanordnungen umbenennen will.." bemerkte Hptm. Corwin

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