Arnulf lässt die Worte einen Augenblick auf sich wirken und setzt dann an.
Nun, da die Anwesenden Ratsmitglieder und die Vertretung der Akademie die ja zu dieser Zeit dort die Repräsentanten von Amonlonde waren sowohl einen anderen Kommandanten haben wählen lassen als auch mich nicht in meinem Versuch daß Kommando zu übernehmen unterstützt haben, gehe ich davon aus daß meine Handlungen nicht in ihrem Sinne waren.Da die anwesenden Ratsmitglieder ihre Entscheidung sozusagen durch Unterlassung kundgetan haben habe ich somit gegen ihre offensichtliche Entscheidung gehandelt. Soetwas wird in Kriegszeiten bzw. in kriesenzeiten wie einer Bedrohung durch einen unbekannten feind gemeinhin als Meuterei bezeichnet.
Sich ein Amt anzueignen das nach dem Beschluß der anwesenden Ratsherren jemand anderem zusteht ist somit Amtsanmaßung.
insubordination war es die Autorität des gewählten kommandanten zu untergraben indem ich sein Amt für mich beansprucht habe.
Somit scheint es mir ich bin in allen Fällen schuldig.
Es sei denn ihr wollt die Ratsmitglieder die vor Ort waren und den Vertreter der Akademie anklagen, nicht ihren Pflichten nachgekommen zu sein und gegen die Gesetzte von Amonlonde gehandelt zu haben indem sie einen bestellten Vertreter abgesetzt und einen tribun nicht ünterstützt haben das Kommando in Amonlondische Hände zu nehmen