Alles Mumpitz!
Nichteinmal Blankschwerter sind Waffen nach dem Waffengesetz.
Da wir für kommerzielle Veranstaltungen arbeiten mit unserem Event Support, mussten wir das vor drei Jahren schon mit der Polizei abstimmen.
Dazu folgender Auszug aus dem WaffG
S. 31* WaffG §42 (4):
„Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden
1. auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden
[...].“ S. 31*Erste Verordnung zum Waffengesetz
1. WaffV §1 (1):
„Das Waffengesetz ist nicht anzuwenden auf [...]
2. Schusswaffen nach §1 Abs. 1 des Gesetzes, bei denen feste Körper mittelbar durch Muskelkraft angetrieben werden.“ (z.B. Bögen, Armbrüste, etc.)
S. 57* Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
WaffVwV 1.9 Hieb- und Stoßwaffen (§ 1 Abs. 7 WaffG):
„Keine Hieb- und Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb und Stoßwaffen (§1 Abs. 7 WaffG) nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen oder stumpfer Schneiden offensichtlich nur für den Sport oder als Zierde geeignet sind, z.B. Sportflorette, Sportdegen, Zierdegen, hingegen nicht geschliffene Mensurschläger. [...]“
Gesetzesstand 11. Oktober 2002 (BGB1. I S. 3970); verkündet als Art. 1 des G zur Neuregelung des Waffenrechts v. 11.10.2002.
Wobei inzwischen Armbrüste wegen der Fähigkeit Energie zu speichern, und auf Befehl (Abzug) Freizusetzen als Waffe gewertet werden.
Das gilt im Übrigen auch für LARP-Armbrusten!
Per Definitio ergibt sich hieraus keine Anwendbarkeit auf das Larp und den Schaukampf.
Wichtig ist hierbei daß Larpschwerter keine Waffen sondern Geräte sind, die Waffen nachempfunden sind.
In unserem Falle sogar Sportgeräte mit erhöhtem Sicherheitsfaktor zu Minderung der Verletzungsgefahr.
Der Gesetzentwurf im Übrigen bezieht sich tatsächlich auf "Schußwaffen nachgebildeten" Gegenständen.
Womit die aufkeimende Western und Cyberpunk Szene bedroht wäre, wenn überhaupt eine.
Dem Himmel sei Dank ist bislang von offizieller Seite her nur der heilige Stuhl gegen Larp vorgegangen....
Die Hetzkampagne Mitte der Neunziger und der Exorzismus zweier Larps in Bayern ist inzwischen nicht mehr als eine Erinnerung die zum Schmunzeln anregt.
Zur Frage was E-Sport ist:
E-Sport ist die mittlerweile wachsende Bewegung von meist FPES-Spielern, idie im Rahmen kommerzieller Veranstaltung unter ähnlichen BEdingungen wie physische Sportevents (Leichtathletik, Autorennen) teilweise mit Sponsoren und inzwischen sogar mit Fernsehübertragung Wettbewerbsmäßig gegeneinander antreten. Dabei geht es um Preisgelder, Ruhm und Werbeverträge.
Teilnehmer der E-Sport Events nennt man Virtual Athletes, weithin als "Pro-Gamer" bekannt. In Deutschland hat GIGA Digital die Übertragungsrechte für die wichtigsten E-Sport Events.
Die Medienindustrie sieht in eSport-Events eine neue Zukunft der Sportbranche, da hier Geschicklichkeit und Koordination, Gepaart mit Reaktion und Auffassungsgabe wichtiger sind als der Physikalische Faktor.
Wodurch auch Personen mit körperlichen Unzulänglichkeiten in die Lage versetzt werden, an Wettkämpfen teilzunehmen und zu gewinnen.
Ein entsprechendes Gesetz würde zumindest in Deutschlang zu erheblichen Schwierigkeiten für diese Szene führen, auch aus Wirtschaftlicher Sicht, da Spielehersteller und Zubehörentwickler in diesem Bereich die Einzige Chance haben tatsächliche Werbewirkung zu erzielen.
Wer würde sich denn für eine Logitech Supermaus, Werbung auf RTL interessieren? In zwei bis drei Jahren kann das schon ganz anders aussehen.
Im Übrigen wurde der Gesetzesentwurf vorerst auf Eis gelegt, bis eine unabhängige Studie den kausalen Zusammenhang von Gewaltspielen und Gewaltentwicklung geprüft hat.