Historischer Hintergrund:
Nach dem Sieg über die unseligen Horden der Chaosmayd auf der Telassusebene im Jahr der Sensen 675 und der Rückeroberung der nördlichen Provinzen begann König Elrik III. Bannweih das Reich zu reorganisieren. Mit der Reichsbulle aus dem Jahr der Haine 677 wurde die neue Organisation des Königreiches Daynon festgeschrieben.
Gemäss dieser Bulle unterstehen dem König drei Reichsbehörden – Kanzleien genannt -, durch die er das Reich regiert. Jedwede Kanzlei wird von einem Ministerialbeamten im Amte eines Reichsrates geleitet, welcher auch einen Sitz im königlichen Rat inne hat. Ihm untergeordnet sind mehrere Kanzleiräte für die verschiedenen Arbeitsgebiete einer Kanzlei und eine Unzahl von Kanzleiassessoren, Schreibern, Aktenkopisten, Dienstboten, Archivaren, etc.
Das grösste Amt ist die königlich-daynitische Reichskanzlei, die seit dem Jahr der Weihe 694 vom Reichskanzleirat Merdyn von Carn Gislafoth geleitet wird. Die älteste der fünf Abteilungen der Kanzlei ist die Provinzialverwaltung, der die Verwaltung und Aufsicht über die Protektorate des Reiches obliegt. Die Erarbeitung von Gesetzestexten des Reiches – abgesehen von den Steuer- und Abgabengesetzen sowie der Kriegsgerichtsbarkeit – sowie die Verfolgung bestechlicher oder straffällig gewordener königlicher Beamten, Würdenträger und Adeligen des Reiches obliegt der Abteilung des Rechts.
Das Reichsarchiv, dem neben der königlich-daynitischen Bibliothek auf Castle Proudmoore auch mit der Abteilung Forschung und Bildung die Erweiterung des Wissens obliegt, wird seit der letzten Umstrukturierung im Jahr des Erzes 695 von Kanzleirätin Cretis derer zu Taslik geleitet. Der Kanzleirätin obliegt auch das Amt für Heraldik und in ihrer Obhut befinden sich die königlich-daynitischen Siegel.
Zu Begin des Jahr des Erzes 695 wurde eine Unterabteilung der Provinzialverwaltung verselbstständigt und wird unter dem Titel Amt für Handelsfragen von dem gelernten Komturisten und jetzigen Kanzleirat Mael von Tyla geleitet. Ferner wurde im selbigen Jahr auf Verfügung des Königs das Amt für auswärtige Angelegenheiten eingerichtet, dass dem Reichskanzleirat direkt untersteht.
Bezüglich der ersten diplomatischen Verhandlungen an der Handelsstation Branwen zeichnete sich letztgenanntes Amt federführend verantwortlich. Bei der Erfüllung seiner Aufgaben für König und Reich wird diese Abteilung zuvörderst vom Reichsarchiv und vom Amt für Handelsfragen beraten.
Hiermit öffnet nunmehr die königlich-daynitische Reichskanzlei ihre Pforten für jedweden Bürger des Reiches gleich welchen Standes sowie jederzeit willkommenen Gästen und Gesandten anderer Reiche und Völker.
Einjedem sei Gehör und jedwede Hilfe zugesichert, sofern sie den Interessen von König und Reich nicht zuwiderläuft. Es sei zudem jedem angeraten in unseren Hallen und Räumen ein dem Lukranis gefälliges Verhalten an den Tag zu legen.
Doch nun tretet ein und äussert Eure Wünsche.