Zuerst zu euren Rechten und Pflichten in der Kürze. Malglin überreicht Zeihold ein Schriftstück zum Überfliegen.
"Dieses findet ihr auch in der Bibliothek, zum nachlesen. Hier lest kurz drüber, ob ihr die eine oder Passage noch wisst."
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Alle Bürger haben das Recht den Rat einzuberufen. Je nach Anfragegrund werden die einzelnen Mitglieder des Rates entscheiden, ob die Angelegenheit vor dem gesamten Rat besprochen, oder von einzelnen Ratsmitgliedern be-handelt wird.
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Die Bürger haben das Recht auf militärischen Schutz.
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Die Bürger haben das Recht auf medizinische Grundversorgung durch die Heiler von Amonlonde.
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Jeder Bürger hat das Recht den Rat zu wählen oder sich selbst nach 2 Jahren in den Rat wählen zu lassen.
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Jeder Bürger hat das Recht ein Stück Land zu erwerben, das ihm zunächst für zwei Jahre zur Verfügung steht. Hat er in diesem Zeitraum bewiesen, dass er das Land im Sinne der Gemeinschaft bewirtschaftet, so wird er Eigentümer dieses Landes. Die Prüfung dessen erfolgt durch den Rat
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Bürger dürfen die Bibliothek von Amonlonde kostenlos nutzen, soweit sie der Öffentlichkeit zugängig gemacht ist.
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1 Bürgertum
Freier Bürger der Republik Amonlonde kann grundsätzlich jeder werden, der die folgenden Voraussetzungen erfüllt. Ausgenommen sind Personen mit böser Gesinnung sowie Drows und artverwandte Völker.
· Der neue Bürger muß darlegen, dass er für die Gemeinschaft einen Nutzen bringt. Dieser ist gegebenenfalls vom Rat abzusegnen.
· Eine Person, die bereits Bürger von Amonlonde ist muß die Bürgschaft für den Anwärter übernehmen. Diese kann nicht von Familienangehörigen und ähnlich befangegen Bürgern übernommen werden.
· Der Anwärter sollte die offizielle Amtssprache beherrschen. In begründeten Fällen kann dieses auf das Lesen und Schreiben des eigenen Namens be-schränkt werden. Auch diese sind mit dem Rat abzustimmen.
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§1.1 Pflichten der Bürger:
· Die Bürger von Amonlonde sind verpflichtet sich an der Verteidigung des Lan-des zu beteiligen. Hierzu wird jeder Bürger an der Waffe ausgebildet. Im Ver-teidigungsfall kann jeder kurzfristig herangezogen werden. Ausnahmen wer-den nur mit Genehmigung des Rates gebilligt.
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Die Bürger zahlen eine Steuer zum Aufbau und Erhalt des Landes. Diese beträgt ein Zehntel seines Jahreseinkommens. Ist das Einkommen nicht eindeu-tig festzustellen, wird ein Betrag nach Ermessen des Rates festgesetzt.
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Die Bürger sind verpflichtet, an gemeinschaftlichen Projekten mitzuarbeiten. Dies können Veranstaltungen, Bauvorhaben, Expeditionen u. ä. sein.