"Notstand oder Kriegsrecht. Das eine ist der millitärische Arm und das andere die zivile Bezeichnung. Letzten Endes laufen beide auf dasselbe Ergebnis hinaus. Ich denke das es nur eine Sache der Auslegung ist wie man es rufen mag."
[Aelm-Forlond] Stadt - Haus des Statthalters 2
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"Ich sehe es eher als Abschwächung des Kriegsrecht. Also für eine Übergangszeit, die wir jetzt brauchen, um wieder zurück zu den ursprünglichen Verhältnissen zu kommen."
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Hjaldir nickt leicht.
"Nenn es wie du willst. Aber wichtig ist, dass das Tribunal sofort handlungsfähig ist und nicht erst auf Nachricht aus Amonlonde warten muss. Das finde ich, sollte das oberste Ziel sein."
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"Nenn es Magistrat, Hjaldir. Tribunal hört sich nach Militärgerichtsbarkeit an.
Der Magistrat wird die Regierung in der Übergangszeit bilden und was jetzt aktuell noch fehlt ist ein aufrechter Forlonder Bürger, der gewählt wird."
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Hjaldir verzieht das Gesicht.
"Na gut, Magistrat. Habt ihr schon einen Bürger im Auge? Ich denke Arnulf und der Hauptmann sind die anderen beiden?"
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Malglin schüttelt den Kopf.
"Verwalter Arden, Arnulf und ein Bürger von Forlond."
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"Ich bin nur Gast und kein Amonlonder" erwiedert Hptm. Corwin auf die Äußerung von Hjaldir
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Arnulf meldet sich zu Wort
Jedes Viertel der Stadt hat einen Korporal der Bürgerwehr, lassen wir sie in ihren Vierteln per Abstimmung je einen Kandidaten ermitteln diesen Freitag und am Sonntag sollen die Bürger entscheiden welcher Kandidat es wird.
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Malglin schüttelt den Kopf.
"Ja und wie werden die Bürger wählen? Was für ein Wahlverfahren? So einfach ist das nicht. Die Viertelsprecher sollen provisorisch einen von ihren zum Regierungsvertreter ernennen. Wir rufen gleichzeitig zur Wahl auf.
Die Wahl wird aber erst in einen Monat stattfinden. Die nächsten 2 Wochen dürfen Kandidaten vorgeschlagen werden. D.h. es muss in Stadt und Land bekannt gemacht werden.
Soldaten werden am Wahltag überall in die Dörfer, bei der Burg und in der Stadt die Wahlurnen bewachen bzw. die Wahlzettel einsammeln. Dann wird auf dem darauffolgenden Tag ausgezählt. Ein Bürger eine Stimme. Der Kandidat mit den meisten Stimmen wird der Vertreter der Volkes werden."
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von mir aus, ich hätte sie per Handzeichen abstimmen lassen oder von mir aus auch per Holmgang
Arnulf wirkt ein wenig frustriert
nein du hast recht die sollen das unter sic ausmachen....aber wenn du schon wählen lassen willst dann warte so lange damit das wir gleich einen richtigen Magistrat wählen können der die Zivilverwaltung übernehmen kann sonst wählen wir jetzt einen Notmagistat und in nem Halben jahr oder spätestens in nem Jahr schon wieder
oder was soll mit Forlond regierungsmäßig geschehen?
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Malglin seufzt.
"Ich habe gestern abend darüber gesprochen, das wir noch nicht die Zeit gekommen gesehen, den Statthalter durch einen regierenden Rat zu ersetzen. Wahl ja, einen Vertreter ja, aber die Ablösung des Statthalters durch eine zivile Regierung ist zu früh.
D.h. du wirst dich noch eine Weile mit dem Refgierungsgeschäften rumschlagen, bis wir entscheiden, die Ziviliverwaltung langsam auf die Bürger von Forlond umzustellen."
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"Ich halte die Idee von jeder Zunft einen in das Tribunal zu wählen eine gute Idee. Auf Dauer käme so ein ausgeglichener Rat zu stande. Dieser kann sowohl die Sicht auf das Millitärische, als auch auf das Zivile richten. So ergeben sich mehr Möglichkeiten. Und die werden wir in Forlond brauchen."
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Arnulf schaut von Hjaldir zu Malglin und zurrück.............
Ja Malglin du hast recht....wir haben das hier angefangen und müssen es langsam und mit bedacht zum ende führen.
Arnulf überlegt kurz bevor er erneut ansetzt
Hauptmann eure Vorlage ist gut ichdenke das wir große Teile davon benutzen können.
§ 5 Maßnahmenkatalog
I Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
Sperrstunden , Ausgangssverbote , Sperrbezirke etc...II Einschränkung des Gewerbes und Handels
Einschränkung der Handelsfreiheit , der Preisgestaltung bzw. der
Ausübung von einzelner GewerbeIII Einschränkung des Besitzes
Beschlagnahme von Waren und Güternn zum Allgemeinwohl ...
Unterbringung von Flüchtlingen bei anderen etc.IV Arbeitsdienste
Arbeitsdienste wie Sandsäcke füllen , Holzfällen, Baudienst, Milliz
Ausnahmen/Befreiungen für Mediziner oder Bäcker oder
ähnlichen die für die Versorgung von Forlond unverzichtbar sindV Meldeverpflichtungen
Verpflichtungen der Medziner bestimme Erkankungen zu melden ..
VI sonstige Auflagen
alles was nicht in I - V paßt ..
§ 6 Zusammenwirken mit dem Militär
könnte umfassen
Unterstützung durch Arbeitseinsatz
Unterstützung durch Sicherheitskräfte
aber alles unter der Führung des RatesUnd am Ende geht das alles vom Magistrat aus, es sei denn das Kriegsrecht müsste wieder in kraft gestetzt werden dann könnte der Magistrat dem Tribun einfach direkt unterstellt werden und die Maßnahmen würden angepasst
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Malglin seufzt.
"Dann lass uns mal anfangen. Ich schlage vor, das wir den Kriegsrechtsaushang als Basis nehmen.
Er nimmt ein Blatt zur Hand.
"§ 5 Maßnahmenkatalog
I Einschränkungen der BewegungsfreiheitTavernen werden in Aelm-Forlond ab der Elften Stunde geschlossen. Jeglicher Ausschank vergorener Getränke welche geeignet sind den Geist zu vernebeln dürfen nach dieser Zeit und bis Sonnenaufgang weder ausgeschenkt noch konsumiert werden.
Wer die öffentliche Ordnung durch rüpelhaftes oder subversives Verhalten stört, oder zu stören versucht, wird mit öffentlichen Stockhieben bestraft. Das Strafmaß reicht von einem halben Dutzend bis zu einem Dutzend mal einem Dutzend Hiebe. Anschließende Inhaftierung wird vorbehalten.II Einschränkung des Gewerbes und Handels
Die Preise für Getreide, Getreideprodukte, Salz und Fisch werden weiter festgeschrieben.III Einschränkung des Besitzes
Wucherer werden enteignet und ihr gesamter forlondischer Besitz wird der Zivilverwaltung übereignet.Halte ich noch für sehr sinnvoll. Habt ihr noch Ergänzungsvorschläge, meine Herren? Strittig ist für mich noch der Punkt, ob wir es den Dörfler erlauben sollten, teilweise in ihre Dörfer jetzt auf eigene Gefahr zurückzukehren?"
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"Erlaubt eine Frage ... Verfügt Frolond nicht über ein gesondertes Strafrecht .. ? .. Ihr verknüpft sehr oft Maßnahme und Strafe miteinander , so dass der Eindruck für einen aussenstehden entssteht kann, dass zum Beispiel Wucherei , Plünderung , Raub und Brunnenvergiften sonst nicht unter Strafe steht , da es hier jedesmal erneut gesondert angesprochen wird. " beginnt er "... zu §5 I .. würde ich gern noch aufnehmen , dass die Militärlager und die Wallanlagen nur von Berichtigten betreten werden dürfen zu §5 III würde ich empfehlen eine Regelung zufinden, wie mit herrenlosen Eigentum/Besitz bzw. leerstehenden Gebäuden umgegangen wird .... " fährt er dann weiter fort
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"Militär- und Wallananlagen sollten wir aufnehmen." Malglin nickt Haupt. Corwin zu.
"Grundsätzlich gilt Amonlondisches Recht. Trunkenheit und Störung der öffentlichen Ordnung wird nach unseren normalen Recht eher milde beurteilt bzw. im Ermessen des Richters beurteilt.
Es geht mir darum, ein paar grundlegende Dinge direkt vor Ort regeln zu können, ohne das Richter bemüht werden müssen. Also um eine Vereinheitlichung des Strafrechts unter der Notsituation."
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Warum dann nicht dem Magistrat Gerichtshoheit gewähren und wir haben ein wenig mehr Spielraum bei den strafen.
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Malglin schüttelt den Kopf.
"Das würde grundlegend gegen das Prinzip verstossen, das Gesetzsgebung bzw. Verwaltung und Gerichtsbarkeit in einem Gremium zusammengefasst sind."
Malglin räumt ein.
"Wir könnten die Strafen rausnehmen, es allgemeiner formulieren, aber der Magistrat sollte keine Gerichtsbarkeit haben." -
Malglin, im Kriegsrecht bin ich hier Ankläger , Richter und Henker..wenn man es negativ sieht oder ich meine Möglichkeiten ungünstig ausschöpfe....
Der Magistrat müsste die niedere Gerichtsbarkeit bekommen und die Hohe Gerichtsbarkeit muß im Grunde ein Richter aus Amonlonde bei bedarf übernehmen.Kleine Ganereien, Trunkenheit, Schlägereien ohne Tote und dergleichen dafür braucht es keinen Richter da tut es eine öffendliche Verhandlung vor dem Magistrat der dann eine Entscheidung verhängt.....ist der Verurteilte mit der Strafe nicht einverstanden wird er weggesperrt bis der Richter hier ist.
Mord, Vergewaltigung und dergleichen erfordert einen Richter wenn ich den Täter nicht auf frischer tat ertappe.
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"Hm."
Malglin ist noch nicht so recht überzeugt.
"Für Notstandsgesetze mag das gerade noch gehen, nicht aber für die Normalität"