[Aelm-Forlond] Stadt - Haus des Statthalters 2

  • Arnulf lehnt sich zurrück und athmet tief durch




    Für den Normalzustand braucht Forlond auf dauer eine eigene Bürgervertretung oder einen gewählten Magistrat der größer ist als der im Notstand und mindestens einen eigenen Richter
    und es sollte ein Ratsherr der Republick von hier sein.
    Im Moment geht es den Menschen hier schlecht aber in ein Paar Jahren werdet ihr sehen das dies hier keine Schaafe sind die ein Schäfer von weit weg lenken kann


  • Malglin überlegt lange.


    "Einverstanden, wie legen die niedere Gerichtsbarkeit in die Hände des Magistrates. Wenn es zuviel Arbeit gibt, müssen wir wohl Schiedmänner ernennen.


    Die Strafen sind analog des Codex Amonlondia vorzusehen:
    §3 Je nach Ausmaß des Verbrechens werden folgende Strafen vom Rat vorgeschrieben:
    Prügelstrafe, Pranger stehen, Branntmarkung und Kenntlichmachung sowie Arbeitsdienste bei leichten Vergehen.
    Todesstrafe bei schweren Vergehen (Mord, Vergewaltigung, schwerer Raub)"


    Er räuspert sich.

    "Machen wir weiter.


    § 5 Maßnahmenkatalog
    I Einschränkungen der Bewegungsfreiheit
    Tavernen werden in Aelm-Forlond ab der Elften Stunde geschlossen. Jeglicher Ausschank vergorener Getränke welche geeignet sind den Geist zu vernebeln dürfen nach dieser Zeit und bis Sonnenaufgang weder ausgeschenkt noch konsumiert werden.
    Militärlager und die Wallanlagen dürfen nur von Berechtigten betreten werden.


    II Einschränkung des Gewerbes und Handels
    Die Preise für Getreide, Getreideprodukte, Salz und Fisch werden weiter festgeschrieben. "

    Leb wohl - alter Mann. Wir hatten es nicht immer einfach, aber ich vermisse dich furchtbar.

  • "Über die nächste Sache können wir noch diskutieren.


    III Einschränkung des Besitzes
    Güter oder Sachen, die absichtlich oder unabsichtlich von ihrem Eigentümer zurückgelassen wurden, werden sofort Allmende.
    Das gilt auch für leerstehende Häuser und Grundstücke, falls der Besitzer nicht innerhalb eine Mondes nachweisen kann, das er sein Eigentum nutzt bzw. in näherer Zeit nutzen wird."

    Leb wohl - alter Mann. Wir hatten es nicht immer einfach, aber ich vermisse dich furchtbar.

  • "Ja, ist auch nicht gut. Vorschläge oder Ideen, meine Herren, ob und wie wir das Thema anpacken ?"


    Malglin schaut in die Runde.

    Leb wohl - alter Mann. Wir hatten es nicht immer einfach, aber ich vermisse dich furchtbar.

  • Hjaldir räuspert sich.


    "Haben wir nicht die Möglichkeit, allen eine Frist einzuräumen, wieder von ihrem Hab und Gut Besitz zu ergreifen? Wenn das der Fall ist, binnen eines Zeitraumes, könnte man das ja schriftlich festhalten. So können die Dörfler in der Not hier Schutz finden, ohne um ihr Hab und Gut fürchten zu müssen. Bei allem Anderen unterstütze ich grundsätzlich Arnulfs Vorschlag. Eigenes Magistrat und eigener Richter. Ich kann mir nicht vorstellen das einer der Richter in Amonlonde ständig Lust hat, hin und her zu reisen."

  • Malglin schaut Hjaldir an.


    "Magistrat und Richter ist bereits abhakt. Es wird nur einen kleinen Magistrat aus drei Personen geben, die auch niedere Gerichtsbarkeit analog dem Codex Amonlondia ausüben.
    Für die höhere Gerichtsbarkeit wird der Rat von Amonlonde entscheiden, wer dafür eingesetzt, gewählt oder entsandt wird. Es geht jetzt um die Frage von herrenlosen Besitz."

    Leb wohl - alter Mann. Wir hatten es nicht immer einfach, aber ich vermisse dich furchtbar.

  • Wie währe es mit einem Kompromiss? Alles Land das bis zum nächsten Sommer nicht wieder in besitz genommen wird geht in Allgemeingut über.
    Als Inbesitznahme gilt was?
    Die Instandhaltung der Wege und Stege oder das Bestellen des Bodens.... dazu gehört auch ihn brach liegen zu lassen für gewisse Zeiten.
    Mhhh wie wäre es mit die Grenzsteine müssen Sichtbar freigeschnitten sein?
    Außerdemwürde ich vorschlagen eine Möglichkeit zu schaffen Leuten das Land abzunehmen wenn sie es nicht binnen 3 Jahren bewirtschaften.


    Wenn wir dann hier irgendwann eine richtige Zivielverwaltung haben kann diese im einvernehmen mit den amonlondischen Gesetzen etwas anderes beschließen.

  • "Es gibt im amonlondischen Grundgesetz den Zeitraum von 2 Jahren, dasnn wird eine Überprüfung des Eigentumsrechts vorgenommen. Ich finde das persönlich ausreichend. Das wäre die Normalität."


    Malglin sinnt nach.


    "Ich finde das durchaus in Ordnung, das wir den Leuten Frist bis Mitte des nächstens Jahres geben, um ihr Eigentumsrecht zu ordnen. Die bis dahin nicht angemeldeten Besitzungen gehen in Allmende über.
    Wir haben aktuell keine Übersicht, wer wirklich noch lebt, geflohen oder als Flüchtling woanders lebt. Einverstanden.""

    Leb wohl - alter Mann. Wir hatten es nicht immer einfach, aber ich vermisse dich furchtbar.

  • einverstanden!
    Dienstpflicht oder Verpflichtung währe der nächste Punkt.
    Ich denke das wir es mit der Verpflichtung für alle von 14 - 60 zur Bürgerwehr ganz gut haben...
    Wenn wir jetzt festlegen das der Notmagistrat die Bürgerwehr zu Hilfsaktionen und allgemeindienst herannziehen darf haben wirs



  • Hptm Corwin hielt sich zurück , da es sich um eine rein Amonlonde interne Angelegenheit handelte ...

    Jean - Michel de Sarday
    Chevalier d´Arisent
    Magistrat des Hofes von Tir Thalessay


    Wir sind Schatten , Schemen der Nacht
    Wir sind Geister , die unerkannte Macht

  • "Nun laut dem Bürgergesetz brauchst du das nicht extra festzulegen. Das gilt eigentlich schon.


    Die Bürger von Amonlonde sind verpflichtet sich an der Verteidigung des Landes zu beteiligen. Hierzu wird jeder Bürger an der Waffe ausgebildet. Im Verteidigungsfall kann jeder kurzfristig herangezogen werden. Ausnahmen werden nur mit Genehmigung des Rates gebilligt.


    Die Bürger sind verpflichtet, an gemeinschaftlichen Projekten mitzuarbeiten. Dies können Veranstaltungen, Bauvorhaben, Expeditionen oder ähnliches sein."

    Leb wohl - alter Mann. Wir hatten es nicht immer einfach, aber ich vermisse dich furchtbar.

  • "Hm, machen wir weiter bei deiner Notstandverordnung. Ich stelle nochmal die alten Punkte zur Diskussion.


    VI sonstige Auflagen


    Hurenhäuser werden einmal in der Woche durch Heilkundige auf Sauberkeit und Krankheitsbefall kontrolliert. Jedewede Weibs oder Mannsperson, welche dem Berufe der Hübschlerin oder des Hübschlers nachgeht muss sich dieser Kontrolle unterziehen. Auch jene die nicht bei einem Hurenwirt arbeiten.


    Es wird untersagt Unrat auf die Straßen und Gassen zu werfen. Oder das Nachtgeschirr auf diese Weise zu entleeren. Um die Entsorgung dennoch zu gewährleisten wird ein öffentlicher Dienst errichtet. Hierbei soll besonders zur Kenntnis kommen, dass Herren für das Verhalten ihrer Dienerschaft verantwortlich zu machen sind.


    Verstorbene müssen bis spätestens zum Abend des Folgetages bestattet sein. Weiterhin werde Verstorbene fürderhin keinesfalls mehr Beerdigt oder einer Hochbestattung überantwortet. Verbrennung ist die einzige Bestattungsform, die von der Verwaltung zugelassen wird.



    V Meldeverpflichtungen


    Heiler, Feldscher, oder Heilkundige obliegt es, zur Eindämmung möglicher Epedemien ist jegliche Erkrankung, gleich welcher Art, der Verwaltung zu melden.


    Hm, da bin ich mir unsicher, ob wir wirklich jedes Husten oder jede Erkältung registrieren sollten. "

    Leb wohl - alter Mann. Wir hatten es nicht immer einfach, aber ich vermisse dich furchtbar.