ZitatOriginal von Ashaba
Bekommt der Papst dann Rente? Wenn ja, wie viel? Und von wem? Ist er wieder Kardinal? Uh.... da wird ein Präzedenzfall geschaffen.
ZitatZEIT ONLINE: Wenn ein Bundespräsident zurücktritt, ist genau geregelt, welche Bezüge und Büros er erhält. Gibt es solche Regelungen auch für das Oberhaupt der katholischen Kirche?
Haering: Im kanonischen Recht gibt es allgemein die Regelung, dass emeritierte Bischöfe ihren Unterhalt von den Bistümern bekommen, in dessen Diensten sie standen. Analog wird man das auch auf den Papst anwenden müssen.
Er geht ins Kloster, Karninal ist eine gute Frage, aber mit 86 ist er nicht mehr wahlberechtig - trotzdem hat er die Mehrzahl der wählenden Kardinäle ernannt