was mit dem geld passiert, sagen sie ja auch ganz offen.
Aber für mich ist das Thema langsam durch
Ich habe versucht, auf AnkoraGahn die Wogen zu glätten und es hier versucht, weil ich die Leute vom oschenheim e. V. persönlich schon länger kenne.
Außerdem ist der Betrug und die Vorteilsnahme auch im BGB geregelt, sollte man wissen, die ungerechtfertigte Bereicherung ist zum Beispiel sachlich nur im BGB geregelt, das StGB regelt halt die Strafe hierzu...
Aber lassen wir das.
Ich sehe es als Experiment und ich denke mal, eines hat es auf jeden Fall erreicht.
Die Leute haben nachgedacht, damit würde ich sagen, es hatte Erfolg.
Des weiteren denke ich, das die Dinger, nach dem Aufsehen, eh nicht mehr versteigert werden...
Aber ich werde mich jetzt raushalten, auf Fragen direkt an mich werde ich gerne per PN antworten, nur ich denke, zumindest für meinen Teil, ist die Diskussion nun genug.
Viele Grüße
Dave