Haftpflichtversicherung

  • Zitat

    Original von Nathira
    ch finde es absolut unerläßlich eine haftpflichtversicherung zu haben. das beziehe ich nicht nur auf den besuch von mehr oder weniger gefährlichen cons, sondern das meine ich grundsätzlich!!!! auf con allerdings finde ich es ziemlich unverantwortlich keine zu haben und deshalb finde ich es absolut ok als veranstalter dieses zu fordern bzw. den leuten klar zu machen, daß sie andernfalls persönlich haftbar sind.


    Genau deswegen diskutieren wir ja hier das Thema, damit es den Leuten klar wird, dass es unter Umständen für sie ganz schön teuer werden kann!
    Es gibt genügend Leute, die sich keine Gedanken um eine Haftpflicht machen, sei es jetzt, weil sie noch über die Eltern versichert sind, sei es, weil sie meinen sie hätten dafür nicht genügend Geld oder weil sie es im Zuge des selbständig werden einfach verpeilt haben!
    Nur kommt es auch immer auf den Ton an, wie man den Leuten etwas verkauft ;)

  • Das ist natürlich richtig - aber ich befürchte, in dieser Sache wird sich da wohl nichts dran ändern lassen. Man kann ja nun nicht vom Veranstalter eines Cons verlangen, dass er für die Uninformiertheit oder auch Ignoranz seiner Spieler haftet. Ich finde es selbstverständlich, dass sich die Veranstalter in diesem Fall schützen - und ich wüsste nicht, wie das ohne ein, wie auch immer geartetes, "du-musst" in den AGBs funktionieren sollte. Ein schales Gefühl hinterlässt das doch nur bei denjenigen, die aus eigenem Antrieb schon längst eine HV haben (die kommen sich vielleicht unsinnig bevormundet vor) - bei den anderen erzeugt so eine Klausel zumindest etwas mehr Bewußtheit in dieser Frage.


    Meiner Meinung nach sollten sich Larper die Frage nach dem Abschließen einer HV anders stellen: Es heißt nicht: Kann ich mir eine leisten? sondern: Kann ich mir KEINE leisten? Ich zahle für meine exakt 44,08 Euro im Jahr - wenn ich also auf einem einzigen Con einer einzigen Person Rotwein über das Kleid schütte (was allerdings schon meist mehr als 44,08 kostet ...), hab ich die Prämie schon wMal ganz abgesehen davon, dass man auch im Alltag schnell mal mit dem Fahrrad irgendwo gegen"getitscht" ist oder einfach einem Freund versehentlich die Shisha umschmeißt - die HV ist in jeder Lebenslage wichtig, um sich selbst zu schützen: Wenn durch eigene Schuld ein Mensch zu schaden kommt, kann dieser schnell in astronomische Höhen schnellen und man ist für sein Leben bankrott. Natürlich sollte so etwas eigentlich nicht vorkommen, aber wir wissen alle, dass im Eifer des Gefechts bei so manchem jede Regel vergessen wird.


    Also nochmal an alle: Fragt eure Eltern, ob ihr noch über sie haftpflichtversichert seid! Ich musste mich mit Abschluss des 25. Lebensjahres selbst versichern, obwohl ich noch im Studium war - der Status "in Ausbildung" hat also in diesem Fall nichts damit zu tun!ieder drin.

  • am oberen Rand eines Postings gibts den lustigen Knopf "Ändern", damit kannst du solche klienen Fehler einfach ausbessern.


    Zur HV hab ich mir auch erst Gedanken gemacht als ich zuhause ausgezogen bin, inzwischen halte ich sie auch für unerlässlich. Die Formulierung das man eine HV haben muß mag vieleicht einigen nicht so ganz gefallen, ist aber sinnvoll. Evtl kann man das noch etwas besser verpacken, als Absicherung für den Veranstalter ists aber besser wenn man es erwähnt hat.

  • hm. also AGBs sind ein vertragswerk (falls das nicht ganz der richtige ausdruck ist: ihr wißt was ich meine, oder?) und die da verwendeten formulierungen haben nix mit höflichkeit oder nachfragen zu tun. das sind fakten und neutral und so knapp wie möglich gehalten. daher finde ich es nicht notwendig, da formulierungen zu erfinden, die sich "netter anhören". das sind halt AGBs und die sind immer neutral gehalten.

  • Das AGBs aber auch verwirren können mal an dem Beispiel hier:


    Teilnahmebedingungen
    1. Der Veranstalter haftet nicht für Sach- oder Personenschäden, es sei denn, grob fahrlässiges Verhalten seitens des Veranstalters liegt vor. Für selbst verschuldete Schäden haftet der jeweilige Verursacher. Eine Personen- Haftpflichtversicherung empfehlen wir grundsätzlich und setzen diese daher voraus.



    Ja was denn jetzt, empfehlen wir oder setzen wir vorraus?



  • Das finde ich jetzt aber nicht verwirrend.


    Sie Empfehlen dir Grundsätzlich (also auch OT) eine HV zu haben. Das was auch schon viele hier gemeint haben


    und


    setzen voraus, das du dieser Empfehlung schon früher nachgegangen bist und eine HV hast.


    :D

  • ...um die nicht zu bevormunden die schon eine haben, also das "schreiben, damit sichs schöner anhört"



    Soweit ich weiß ist in Deutschland noch kein Larpveranstalter von einem Conbesucher Verklagt worden und ich hoffe das das auch so bleibt.
    Wir sind doch alle eine große Familie und wenn tatsächlich Fred ein Fester einschmeißt aber keine HV hat dann sagt mal halt Jup wärs gewesen, der hat ja eine. Sowas wär dann natürlich illegal weil Versicherungsbetrug, aber denkt doch mal nach sowas würden wir doch bestimmt machen.


    "Wenn wir die was könnte sein wenn" Messlatte anlegen würden könnte keiner von uns guten Gewissens Larp veranstalten. Jede SL weiß das die AGB´s das Papier nicht wert sind auf dem sie geschrieben sind. Wenn wir Cons für Leute veranstalten würden von denen wir rechenen müssten verklagt zu werden müssten wir jeden Abhang mit Flatterband absperren und ausleuchten und könnten keine einzige Requisite aufstellen, von Pyro ganz zu schweigen.
    Wir können unser Hobby nur ausüben wie wirs tun, weil wir es mit und für Kumpelz veranstalten in einer recht kleinen Szene. In der freien Wirtschaft würden wir alle bis zur Bewusstlosigkeit verklagt werden.

  • Zum Thema AGB


    Also ich bin zwar kein Absoluter Rechtsexperte was AGBs angeht aber solange du beweisen kannst, dass du die AGBs ausgehändigt hast und der andere die Zeit hatte diese zu studieren, so müssen diese NICHT auf dem selben Blatt wie die Unterschrift sein. Ansonsten könnte kein Geschäft oder sonstiger Veranstalter sich auf seine AGBs berufen.


    Viele AGBs sind eh nicht rechtskonform und von daher kann ich nur empfehlen, wenn du Punkte findest die dir nicht passen streiche diese durch um zu zeigen, dass du nicht einverstanden bist und gib erst dann deine Unterschrift. Wenn die Orga das so annimmt gilt für dich der Punkt nicht.


    Aber ich glaub eine Rechtsdiskussion war nicht das was hier angestrebt war.
    Und ja, ich habe auch eine HV

  • also als Platzvermieter würde ich das so machen,das die Orga eine Versicherung haben muss!!!!
    Wie die das dann mit den Teilnehmern regelt ,kann mir ja fast egal sein...ich hätt da im vertrag ne Klausel,das die Orga für Schäden haftet....bleibt ihr also überlassen,wie sie sich dann das vom Teilnehmer wiederholt....
    Leuengold hab ich auch schon gehört....soll gut sein für Orgas!

  • Um das Thema noch mal kurz aufzugreifen:


    Bei den "Allgemeinen GeschäftsBedingungen" oder kurz AGB handelt es sich um einen Rechtstext. Von diesem Text muss erwartet werden, dass er so kurz wie möglich ist, und dabei trotzdem alle vom Veranstalter eingebrachten Punkte klar verdeutlicht.
    Ich bin mir jetzt nicht ganz sicher, was hier mit schöner schreiben gemeint ist - Fakt ist: jede noch so kleine Floskel hat in den AGB aber auch gar nichts verloren, sondern führt allerhächstens zu Problemen in Streitsituationen.


    Von einem Larpveranstalter müsste eigentlich verlangt werden, eine Hapftpflichtversicherung abzuschließen. Die AGB (auch wenn es sich oft so anhört) sind niemals Wasserdicht. Wenn mal wieder einer einen Berghang solange hinaufklettert, bis er plötlich ziemlich weit runterfällt und es ihm beide Beine abreißt, dann muss es nichts nutzen, dass die SL dies in der Ansprache verboten hat und es in den AGBs steht, dass den Anweisungen der SL Folge zu leisten ist.
    Mit einer Veranstalterhaftpllicht kann man ein Con wesentlich entspannter veranstalten. Sollte in keinem FAll fehlen. Oder wer kann die mehreren Millionen € an den Typ bezahlen, der den Hang runtergestürzt ist.

  • Also,


    dem Veranstalter ist nicht damit gedient das er eine (normale) Haftpflicht Versicherung abzuschließen.


    Für sowas gibt es eine Veranstalterhaftpflicht. Diese kostet im Jahr ca. 130 - 170 Euro. Sie deckt schäden ab, welche der Spieler nicht eigenverantwortlich verursacht bzw. der Veranstalter grob fahrlässig verursacht etc.


    Eine gute Versicherung, fordert die AGB´s der Veranstalter an und prüft diese von Ihrer Rechtesabteilung. Korrekturen bzw. OK werden dann von der Versicherung gegeben.


    Schöne Formulierungen gehören nicht in die AGB´s sie sind so zu formulieren, das sie im normalen Sprachgebrauch verständlich sind.


    Eine Private Haftpflicht im Larp ist Ratsam, bzw. sogar erforderlich, da der bereich der Selbstverschuldeten Unfälle bzw. Sachbeschädigungen überwiegt. Hierfür haftet dann nicht der Veranstalter und nicht dessen Versicherung sondern der Spieler (NSC) selbst.


    Bei kleinigkeiten wie 1 Larppfeil ist dies noch ist das noch vertretbar, aber wass wenn man mit seiner Platte beim Rennen ins Stolpern gerät und in ein geparktes Auto fällt?
    Selbst Schuld, selbst zahlen, hoffentlich Haftpflicht versichert.


    Meines erachtens ist es Zwingend Notwendig das Larper eine Private Haftpflichtversicherung haben und jede Orga welche vorrausschauend Arbeitet setzt dieses Fest um Streiterein im nachhinein vorzubeugen.


    Jede Orga will das alles glat geht, und sollte dies mal nicht der Fall sein, so will sie doch gerne das alles schnell regelbar ist und den Leuten geholfen wird, die einen Schaden (Sach- o. Körperschaden, den Geistigen Schaden hat nur der Schreiber dieses Posts) haben.

    Talschrok Montralurs
    Mitglied des Rats der Talscharok
    Berater des Fürsten Talris in Montralurischen Angelegenheiten

  • Ich rate ja jedem, eine private Haftpflichtversicherung zu haben ... eine Rechtsschutz-Versicherung dazu -( so teuer ist das nicht).. ganz abgesichert kann man niemals sein ... das normale Leben ist übrigens viel gefährlicher als Larp ... beim Larp sehen sich die Leutz vor, dass nix Übles passiert ... im normalen Leben fahren die Affen im strassenverkehr rum.
    CU Smjala

  • Meine persönliche Meinung ist es seit dem letzten LT, am besten alle die unter 18 sind vom Larp auszuschließen oder definitiv mit Ihren Eltern auf einem Con zu erscheinen....


    Hier ist Platz für die Empörungswellen --------


    Ist zwar hart aber ein Auto darf ich auch erst mit 18 fahren ;)Es ist eine rein rechtliche Sache. Das heißt nicht das ein 18 jähriger anders denkt als ein 16 oder 17 jähriger, doch er ist rechtlich für allen unsinn den er anstellt voll haftbar. Und solange es noch Kinder sind laut Gesetzt wirds haarig


    Ich lasse mich gerne überzeugen, das es anders geht... :%%


    Gruß Thorsten

  • Naja grundlegend gebe ich dir recht, allerdings ist diese Diskussion schon soooo oft geführt worden, mit einer Menge unterschiedlichen Ergebnissen. (schon allein innerhalb unserer Orga)


    Wir lassen in der Regel auch 16 und 17 jährige zu und wenn es sich um einen Feiercon handelt sogar auch noch 14 und 15 jährige (wenn die eine Aufsichtsperson mithaben).
    Bis jetzt haben wir damit recht gute Erfahrungen gemacht, aber es ist ja auch nichts (Ernsthafte) passiert.
    Das "was wäre wenn" Szenario sieht da natürlich viel katastrophaler aus.


    Aber wenn wir richtig darüber reden wollen lohnt sich def. schon ein eigenes Thema.

  • Nochmal zu AGBs und Gültigkeit:
    Bei uns z.B. ist vermerkt, dass dieses Schreiben ein Vertrag zwischen Veranstalter und Teilnehmer ist.
    Dieser Vertrag ist in allen Punkten die darin stehen absolut rechtskräftig, und wenn einer der beiden Vertragspartner sich nicht an die darin beschriebenen Regeln hält, ist dies ein Vertragsbruch, strafbar und kann dementsprechend geahndet werden.


    Ich stimme zu, dass immer etwas passieren kann, woran vorher niemand gedacht hat und demnach auch nicht durch die AGBs abgesichert wurde. Allerdings sind die Punkte die in den AGBs vermerkt sind absolut verbindlich für beide Vertragspartner.


    Ich finde es gerade bei LARPs mehr als richtig und sogar Pflicht für jeden Veranstalter zu verlangen, dass jeder Teilnehmer seiner Veranstaltung eine HV hat. Die Gründe dafür sind oben ja ausreichend genannt worden.


    Das einzige was bisher für einige Leute dagegen sprach war die Formulierung, aber ich finde die Gründ die für eine derartige Regel angebracht wurden weitaus zahlreicher und gewichtiger.


    Ich persönlich halte Personen die zu einem LARP gehen, ohne eine HV zu besitzen, für absolut rücksichtslos.