Ist Larp ein menschenverachtendes Spiel nach Paragraph 118?

  • Zitat

    Original von Crematorius
    ....
    larpwaffen, egal ob schwert oder bogen, zählen laut gesetzbuch zur gattung der stichwaffen, nicht zu derer der schusswafffen, daher... ist diese diskussion doch eig. vergebens, oder?
    ...


    Wenn Larpwaffen zu den Waffen gehören würden, wäre Larp ein höchst ungesetzliches Hobby. Ich würde mal eher sagen, dass Liverollenspielwaffen Theaterwaffen sind und mit realen Waffen nichts zu tun haben.


    Zitat

    Original von Jefric
    ...
    Die mir bekannten Regelwerke sind keine Simulation einer tötungshandlung im sinne des Gesetzgebers !


    Ich schreib heut abend noch was dazu !


    Da bin ich ja mal gespannt. Sei so nett und achte ein wenig auf die Interpunktion. Ich hatte zunächst ein wenig Schwierigkeiten Deinen Post oben zu verstehen. Wenn Du zuwenig Punkte hast, schicke ich Dir gerne welche rüber :engel


    Allerdings bin ich mir nicht sicher, in wie weit Regelwerke eine Auswirkung haben sollten. Zum einen hat das nicht annähernd etwas mit dem im Eröffnungspost geschriebenen Gesetztestext etwas zu tun, zum anderen gibt es auch punkte- und regelwerksloses Liverollenspiel.


    Und wtf ist E-Sport?

  • Zitat

    Original von scrum



    Wenn Larpwaffen zu den Waffen gehören würden, wäre Larp ein höchst ungesetzliches Hobby. Ich würde mal eher sagen, dass Liverollenspielwaffen Theaterwaffen sind und mit realen Waffen nichts zu tun haben.


    natürlich, ganz abgesehen davon sind larpwaffen meißt betrachtlich ungefährlicher als repliken etc. das diese unter theaterwaffen fallen war mir zwar nicht bekannt, scheint mir aber im höhchsten maße logisch.
    mit ausnahme der bögen, da lassen sich auch kampftaugliche bögen aus holz verwenden (natürlich nur unter 30 # ;) )

  • Und alles läuft farauf hinaus. Warten wirs ab uns wird es nicht betreffen.
    Ansonstensind wir alle Mitglieder eines mitteralterlichen Traditions- und Trachtenverein.


    Und wer schaut auf die schlagenden VErbindungen??? Die Verletzten sich absichtlich. Weil so eine Narbe ein Statussymbol ist.



    :%% falls das zutrifft möchte ich bitte das der granaten Smily verschwindet :granate :kaf :kaf :kaf :kaf :kaf :kaf :kaf :kaf :kaf :wave :wave :wave :wave

  • Alles Mumpitz!


    Nichteinmal Blankschwerter sind Waffen nach dem Waffengesetz.
    Da wir für kommerzielle Veranstaltungen arbeiten mit unserem Event Support, mussten wir das vor drei Jahren schon mit der Polizei abstimmen.
    Dazu folgender Auszug aus dem WaffG


    S. 31* WaffG §42 (4):
    „Die Absätze 1 bis 3 sind nicht anzuwenden
    1. auf die Mitwirkenden an Theateraufführungen und diesen gleich zu achtenden Vorführungen, wenn zu diesem Zweck ungeladene oder mit Kartuschenmunition geladene Schusswaffen oder Waffen im Sinne des § 1 Abs. 2 Nr. 2 geführt werden


    [...].“ S. 31*Erste Verordnung zum Waffengesetz
    1. WaffV §1 (1):
    „Das Waffengesetz ist nicht anzuwenden auf [...]
    2. Schusswaffen nach §1 Abs. 1 des Gesetzes, bei denen feste Körper mittelbar durch Muskelkraft angetrieben werden.“ (z.B. Bögen, Armbrüste, etc.)
    S. 57* Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz
    WaffVwV 1.9 Hieb- und Stoßwaffen (§ 1 Abs. 7 WaffG):
    „Keine Hieb- und Stoßwaffen sind solche Geräte, die zwar Hieb und Stoßwaffen (§1 Abs. 7 WaffG) nachgebildet, aber wegen abgestumpfter Spitzen oder stumpfer Schneiden offensichtlich nur für den Sport oder als Zierde geeignet sind, z.B. Sportflorette, Sportdegen, Zierdegen, hingegen nicht geschliffene Mensurschläger. [...]“


    Gesetzesstand 11. Oktober 2002 (BGB1. I S. 3970); verkündet als Art. 1 des G zur Neuregelung des Waffenrechts v. 11.10.2002.


    Wobei inzwischen Armbrüste wegen der Fähigkeit Energie zu speichern, und auf Befehl (Abzug) Freizusetzen als Waffe gewertet werden.
    Das gilt im Übrigen auch für LARP-Armbrusten!


    Per Definitio ergibt sich hieraus keine Anwendbarkeit auf das Larp und den Schaukampf.


    Wichtig ist hierbei daß Larpschwerter keine Waffen sondern Geräte sind, die Waffen nachempfunden sind.
    In unserem Falle sogar Sportgeräte mit erhöhtem Sicherheitsfaktor zu Minderung der Verletzungsgefahr.


    Der Gesetzentwurf im Übrigen bezieht sich tatsächlich auf "Schußwaffen nachgebildeten" Gegenständen.
    Womit die aufkeimende Western und Cyberpunk Szene bedroht wäre, wenn überhaupt eine.


    Dem Himmel sei Dank ist bislang von offizieller Seite her nur der heilige Stuhl gegen Larp vorgegangen....


    Die Hetzkampagne Mitte der Neunziger und der Exorzismus zweier Larps in Bayern ist inzwischen nicht mehr als eine Erinnerung die zum Schmunzeln anregt.



    Zur Frage was E-Sport ist:


    E-Sport ist die mittlerweile wachsende Bewegung von meist FPES-Spielern, idie im Rahmen kommerzieller Veranstaltung unter ähnlichen BEdingungen wie physische Sportevents (Leichtathletik, Autorennen) teilweise mit Sponsoren und inzwischen sogar mit Fernsehübertragung Wettbewerbsmäßig gegeneinander antreten. Dabei geht es um Preisgelder, Ruhm und Werbeverträge.


    Teilnehmer der E-Sport Events nennt man Virtual Athletes, weithin als "Pro-Gamer" bekannt. In Deutschland hat GIGA Digital die Übertragungsrechte für die wichtigsten E-Sport Events.


    Die Medienindustrie sieht in eSport-Events eine neue Zukunft der Sportbranche, da hier Geschicklichkeit und Koordination, Gepaart mit Reaktion und Auffassungsgabe wichtiger sind als der Physikalische Faktor.
    Wodurch auch Personen mit körperlichen Unzulänglichkeiten in die Lage versetzt werden, an Wettkämpfen teilzunehmen und zu gewinnen.


    Ein entsprechendes Gesetz würde zumindest in Deutschlang zu erheblichen Schwierigkeiten für diese Szene führen, auch aus Wirtschaftlicher Sicht, da Spielehersteller und Zubehörentwickler in diesem Bereich die Einzige Chance haben tatsächliche Werbewirkung zu erzielen.


    Wer würde sich denn für eine Logitech Supermaus, Werbung auf RTL interessieren? In zwei bis drei Jahren kann das schon ganz anders aussehen.



    Im Übrigen wurde der Gesetzesentwurf vorerst auf Eis gelegt, bis eine unabhängige Studie den kausalen Zusammenhang von Gewaltspielen und Gewaltentwicklung geprüft hat.

  • @ scrum :
    E-Sport = Elektronik Sport
    E-Sports sind so etwas wie Computerspiel Turniere, zum Beispiel auf Lan Partys und im Internet.
    Die Spieler betrachten sich selbst als "Sportler" und nicht nur als Gamer.
    Sehr beleibt neben dein Spotsimulationen wie z.B von EA (Fifa, NFL Serie) sind eben vor allem Strategiespiele (Warcraft, Starcraft, und co.) sowie an erster Stelle Egoshooter wie der bekannte Halflive Mod "Counter Strieke" oder die Unreal Tourment Serie.


    Die Spieler Organisieren sich in Clans und Liegen und tragen Turniere nach klar definierten Regeln aus.


    Durch diese Organisation gibt es einen breites Feld von Vereinen welche sich mit den sogenaten und stark im Kritik geraten "Killerspielen" Befassen.


    Der Begriff E-Sport wurde in diversen Fanforen und (in Deutschland)durch NBC Giga mit geprägt


    -----
    Was ich meine ist das Larpkampf keine Simulation in der hinsicht einer Anleitung zum töten darstellen.
    (PS Anstelle einen Post zu schicken hatte ich den letzten Ediert)

    Wieder da:
    www.rabenfels.org
    In der guten alten Zeit verbrannten wir mögliche Ketzer schon auf verdacht.
    Doch jetzt bekommen sie einen fairen Prozess, das läst den Knechten mehr Zeit um Holz zu sammeln.

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  • Selbst das gute alte Cowboy und Indianer-Spiel (Martern, mit Pfeilen erschießen, skalpieren....) dürfte mit der Änderung von 118 in Verruf geraten.


    Zu noch was Interessanten, was der Gesetzesvorschlag enthält.


    Man will den Umgang mit Erziehungsberechtigten ändern. Durften bisher die Eltern selbst entscheiden, was die Kinder zu sehen bekamen, will man dieses Recht nun einschränken. Dazu heißt es im Entwurf der Bayern, dass es kein zu rechtfertigendes Bedürfnis für Erziehungsberechtigte gibt, Kindern und Jugendlichen "exzessive Gewaltdarstellungen" zugänglich zu machen. Das sogenannte Erzieherprivileg soll deshalb ersatzlos gestrichen werden.


    Der gesamte Gesetzesentwurf steht über die[URL=http://www.bundesrat.de/cln_050/SharedDocs/Drucksachen/2007/0001-0100/76-07,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/76-07.pdf] Webseite des Bundesrates als PDF-Datei zum [/URL]Download bereit.


    Sollte der Bundesrat den Änderungen zustimmen, ist mit Sicherheit mit Klagen zu rechnen, da man die Abschaffungs des Erzieherprivilegs als Einschränkung der Grundrechte auslegen könnte.


    Sollte die Gesetzesvorlage dennoch verabschiedet werden, würde LARP und auch andere Sportarten einer gesetzlichen Zuordnung bedürfen.

  • Genau so ist es, es würde Klagen nur so hageln. Denn Art. 6 GG (Ehe und Familie) schützt da die Eltern ganz massiv. Der Staat darf nur eingreifen wenn "die Erziehungsberechtigten versagen" (Absatz 3).


    Und dass das Grundgesetz (auch noch im Bereich der Grundrechte, die ja ihrem Wesensgehalt nach gar nicht geändert werden dürfen) deswegen angetastet wird, das darf doch eher bezweifelt werden.

  • von malglin:

    Zitat

    Sollte die Gesetzesvorlage dennoch verabschiedet werden, würde LARP und auch andere Sportarten einer gesetzlichen Zuordnung bedürfen.


    NICHT das gesamte LARP, nur die Darstellung von Kämpfen !
    Der rest des Charakterspiels kann in keiner weise beanstandet werden solange LARP als Schauspieleriche handlung Läuft haben wir Künsterriche Freiheit!


    Und das ist der Punkt an dem die Gesetzesänderung durchgeführt werden soll -> Bei Comerziellen Computer Programmen und Medien, Nicht bei improvisierter Darstellung ! Da werden die Politiker keine punkte finden irgend etwas anzusetzen.! Vergesst nicht das die meisten LARP vereine sich selber in ihrer Vereinsatzung als Darsteller und nicht als Sportler definieren !


    Was Sportarten kann der Kampf im Larp mit dem Fechtsport verglichen werden. Die Paintball gemeinde ist in der Hinsicht auch in aufruhe (Leider hab ich da seit Jahren kaum noch mit Aktiven kontackt, zu Erinnerung es dürfen keine Paintball Veranstaltungen offen angekündigt werden, Termine dürfen nur Vereinsintern weitergegeben werden es sei den da hat sich in den letzten Jahren was dran geändert)


    Im Notfall gibt es die Möglichkeit Larp unter Historischen Darstellungen laufen zu lassen. Da wagen sich die Bayern nicht dran ! Eher würden sie die Weiswurst weg legen. Gut wir sind halt keine guten Historien Darsteller ... Vielleicht gab es ja wirklich kein Elfen ... Aber wer will das den erst mal Regeln sobald es unter der Historienschine läuft ???

    Wieder da:
    www.rabenfels.org
    In der guten alten Zeit verbrannten wir mögliche Ketzer schon auf verdacht.
    Doch jetzt bekommen sie einen fairen Prozess, das läst den Knechten mehr Zeit um Holz zu sammeln.

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